VE-Wj 05A Bei den Fuchslöchern / 1. Bauabschnitt (Wenigenjena)
Verfahren
- Aufstellungsbeschluss: 23.06.1993
- Satzungsbeschluss: 15.02.1995
- Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 21.03.1995
Planinhalt
Die Ausweisung des Plangebietes erfolgte mit dem Ziel den damaligen dringenden Wohnraumbedarf zu decken. Auf der ca. 12,2 ha großen Fläche erfolgte die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Einzel-, Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern.
Städtebauliches Ziel war unter anderem, durch Festsetzung von Gebäudehöhen eine Staffelung der Baukörper zu erreichen und somit auf die Besonderheiten der Topographie Rücksicht zu nehmen. Ausgewiesen wurde außerdem ein Handels- und Dienstleistungszentrum, um dem neu entstehenden Wohngebiet eine besondere Attraktivität zu verleihen.
Notwendige Ausgleichsmaßnahmen wurden sowohl im Plangebiet als auch innerhalb eines zusätzlich ausgewiesenen 2. Geltungsbereiches umgesetzt.
Realisierungsstand
Das Gelände ist vollständig bebaut (Stand September 2007).
Wichtiger Hinweis
Die als Download verfügbaren Planbestandteile dienen lediglich Informationszwecken. Maßgeblich und verbindlich sind ausschließlich die im Fachdienst Stadtplanung einsehbaren rechtskräftigen Planunterlagen. Aufgrund der Datenmenge und der Größe des Planes ist unter downloads lediglich ein Übersichtsplan einsehbar. Die detaillierten Teilpläne stehen in Papierform im Fachdienst Stadtplanung zur Verfügung.