Wie die Thüringische Landeszeitung am 16.03.2017 meldet, habe die Erfurter Landesregierung bekannt gegeben, man hätte sich auf eine erneute Novellierung des Kommunalabgabengesetzes geeinigt. Die Koalitionsfraktionen wollten einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des ThürKAG im Landtag einbringen, so die TLZ.
Wie die Landeszeitung weiter schreibt, geht es dabei vor allem um das Thema Straßenausbeiträge. Nachdem sich daran schon frühere Regierungen eher ergebnislos abmüht hätten, meint die TLZ, habe auch das aktuelle Kabinett in gut zwei Jahren nur einen Entwurf zustande gebracht, der in der Anhörung durchgefallen sei. Laut Rechtslage müssten Thüringer Kommunen die Grundstückseigentümer rückwirkend bis 1991 an den Kosten für den grundhaften Ausbau der Straßen beteiligen – was seit Jahrzehnten zu Unmut führe, schreibt
Bürgerinitiativen bildeten und Volksbegehren gestartet wurden.Ursprünglich sah der im letzten Herbst eingebrachte Gesetzentwurf von Innenminister Poppenhäger vor, eine Stichtagsregelung zu schaffen und es ins Ermessen der Kommunen zu stellen, ob sie Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden, erheben. Inzwischen scheint klar zu sein, dass dies latent verfassungswidrig wäre und neue Ungerechtigkeiten schaffen könnte.
Wie genau der nun aktuelle Entwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes aussehen wird, bleibt vorerst offen. Wie die Thüringische Landeszeitung schreibt, könnte sich bereits heute der Innenausschuss des Landtages mit dem Thema befassen. Aus Jenaer Sicht dürfte sich bei einer Neufassung des ThürKAG im Bereich der Straßenbaubeiträge jedoch nichts ändern – die Stadt Jena erhebt solche Beiträge bereits seit 1992.
/RS