This is a cache of https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2015/05/22/beitraege-abschaffen-und-dann-ksj-abteilungsleiter-im-interview-mit-der-thueringer-landeszeitung/. It is a snapshot of the page at 2024-11-25T12:10:01.591+0000.
„Beiträge abschaffen – und dann? (Teil 1)“ – KSJ-Abteilungsleiter im Interview mit der Thüringer Landeszeitung – Straßenbaubeiträge
Alles über Beitragserhebung Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

„Beiträge abschaffen – und dann? (Teil 1)“ – KSJ-Abteilungsleiter im Interview mit der Thüringer Landeszeitung

TLZ Artikel - Beitraege abschaffen - und dann - Abbildung © Stadt Jena KSJ
TLZ-Artikel vom 22.05.2015 „Beiträge abschaffen – und dann?“ – Abbildung © Stadt Jena KSJ mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thüringen GmbH Erfurt

Am 22.05.2015 ist in der Thüringer Landeszeitung / Lokalteil Jena (TLZ) ein Interview von TLZ-Redakteur Herrn Thomas Beier mit dem Abteilungsleiter Beiträge im Kommunalservice Jena, Herrn Rainer Sauer, erschienen, das wir hier mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thüringen GmbH Erfurt wiedergeben.

Noch ist keine Entscheidung zur Zukunft der Straßenausbaubeiträge gefallen. Dennoch gehen in der Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena derzeit viele Anrufe ein. Grundstückseigentümer und Mieter fragen nach. Die Zeitung sprach mit Rainer Sauer, dem Abteilungsleiter für Beiträge.

Hatten sich an der Beitragserhebung für den Ausbau von Straßen irgendetwas geändert in Jena?

Nein, die Beiträge werden weiterhin erhoben. Vor einer anderen Verfahrensweise wäre eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetzesnormen, wie etwa der Thüringer Kommunalordnung durch die Landesregierung zu initiieren und durch den Thüringer Landtag zu beschließen.

Wie kommt es dann zu den Nachfragen?

Vor Kurzem hat der Verein Thüringer Bürgerallianz nochmals in Richtung einer Abschaffung der Beitragserhebung im Thüringer Kommunalabgabengesetz positioniert. Er fordert von der Landesregierung die Finanzierung des Straßenbaus über eine Erhöhung der Grundsteuer B. Mehrere Jenaer Ortsteilräte hatten deshalb beim Kommunalservice nachgefragt und sich hierzu erkundigt. Man muss bezüglich einer Abschaffung der Beitragserhebung und einer Umlage der Kosten über die Grundsteuer jedoch bedenken, dass die Straßenbaukosten dann auch von den Mietern mitbezahlt werden. Das hatte ich bei den Veranstaltungen auch so gesagt.

Wer bezahlt die Straßenbaubeiträge denn jetzt?

Die Grundstückseigentümer, die Grundstücke an den Straßenabschnitten haben oder bewohnen, die saniert oder verbessert werden. Der Gesetzgeber sagt, diese hätten einen besonderen Vorteil durch die Straße. Werden Straßenbaukosten künftig auf die Grundsteuer B umgelegt, dann zahlen alle Grundstücksbesitzer in Jena, egal ob die Straße vor ihrem Haus erneuert wird oder nicht.

Welche Hausbesitzer können die Grundsteuer umlegen?

Jeder Hausbesitzer kann die Grundsteuer B auf die Mietnebenkosten umlegen, auch große Wohnungsgesellschaften. Sie alle wären damit erstmals in die Lage versetzt, Straßenausbaukosten direkt auf die Schultern der Mieter weiterzureichen, da die Grundsteuer B als laufende jährliche Belastung des Grundstücks gilt. Bei einem Straßenausbaubeitrag ist dies gesetzlich verboten und die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen mit gleichzeitiger Forderung einer Steuerumlage, wie sie von der Thüringer Bürgerallianz angedacht ist, führt somit aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter, abseits der Mietpreisbremse.

Um welchen Betrag ging es denn in Jena?

Über Straßenausbaubeträge werden derzeit etwa 700000 bis 800000 Euro jährlich eingenommen.

Kritiker der Straßenausbaubeiträge in Jena sagen, dass die Abteilung Beiträge beim Kommunalservice naturgemäß ein eher geringes Interesse haben dürfte, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Die Mitarbeiter hätten dann ja nichts mehr zu tun …

Das sehe ich anders und Arbeit bleibt genug. Zum Beispiel stehen die Erschließungsbeiträge nach dem Bausetzbuch nicht zur Disposition, diese muss die Stadt Jena also auch weiterhin erheben. Und es gibt neben der Arbeit der Beitragserhebung auch einige andere Aufgaben für uns, abseits des Gelderhebens. So informieren wir die Jenaer auch ausführlich über die Beitragserhebung im Allgemeinen, zum Beispiel in Bürgerinformationsveranstaltungen oder über Infobriefe, und im Speziellen, zum Beispiel in unserem Blog: https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege.

Den kompletten Zeitungsartikel kann man nachfolgend lesen (zum Vergrößern bitte anklicken)!

TLZ Artikel - Beitraege abschaffen - und dann - Abbildung © Stadt Jena KSJ freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thueringen GmbH Erfurt

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .