Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Erstuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung).
Ab 01.01.2025 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig
Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausstellung im bürgerservice nicht mehr möglich.
Details
Der Untersuchungsberechtigungsschein dient zur Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung. Die Ärztin oder der Arzt rechnet die Kosten der Untersuchung mit dem Land Thüringen ab. Hierdurch ist die Untersuchung bei Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie kostenfrei.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Die Antragstellung ist bis zum 21.12.2024 durch persönliche Vorsprache im bürgerservice möglich. Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.
Die Beantragung kann bis zum 21.12.2024 nur bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Jugendlichen erfolgen, danach ist entsprechend das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen oder durch einen sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.
Ausstellung
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen sofort ausgestellt. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren. Sie erhalten zudem einen Erhebungsbogen für die ärztliche Untersuchung. Der Erhebungsbogen ist im Vorfeld der ärztlichen Untersuchung auszufüllen.
Aushändigung bei ärztlicher Untersuchung
Bei der Untersuchung ist der Ärztin oder dem Arzt der Untersuchungsberechtigungsschein gemeinsam mit dem Erhebungsbogen auszuhändigen.
Kein Ersatz bei Verlust
Bei Verlustes kann kein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei der Nachuntersuchung zusätzlich ein Nachweis über das bestehende Ausbildungsverhältnis
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
-
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |