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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Erstuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung).

Ab 01.01.2025 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig

Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausstellung im bürgerservice nicht mehr möglich.

Der Untersuchungsberechtigungsschein dient zur Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung. Die Ärztin oder der Arzt rechnet die Kosten der Untersuchung mit dem Land Thüringen ab. Hierdurch ist die Untersuchung bei Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie kostenfrei.

Antragstellung

Die Antragstellung ist bis zum 21.12.2024 durch persönliche Vorsprache im bürgerservice möglich. Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.

Die Beantragung kann bis zum 21.12.2024 nur bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Jugendlichen erfolgen, danach ist entsprechend das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen oder durch einen sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.

Ausstellung

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen sofort ausgestellt. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren. Sie erhalten zudem einen Erhebungsbogen für die ärztliche Untersuchung. Der Erhebungsbogen ist im Vorfeld der ärztlichen Untersuchung auszufüllen.

Aushändigung bei ärztlicher Untersuchung

Bei der Untersuchung ist der Ärztin oder dem Arzt der Untersuchungsberechtigungsschein gemeinsam mit dem Erhebungsbogen auszuhändigen.

Kein Ersatz bei Verlust

Bei Verlustes kann kein Ersatzdokument ausgestellt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei der Nachuntersuchung zusätzlich ein Nachweis über das bestehende Ausbildungsverhältnis

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist kostenfrei.

  • §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland