This is a cache of https://service.jena.de/de/ummelden-kennzeichenpflichtiges-fahrzeug-mit-betriebserlaubnis. It is a snapshot of the page at 2024-11-04T06:04:47.726+0000.
Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis | Jena <strong>service</strong> Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis

Sie möchten ein kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis innerhalb Jenas oder nach Jena mit oder ohne Halterwechsel umschreiben lassen.

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.

Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 4 Abs. 2 FZV für folgende Fahrzeugarten:

  • Leichtkraftrad
  • selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
  • Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
  • Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)

Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 26 FZV, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. auswärtige Kennzeichen - wenn das Fahrzeug noch in einem auswärtigen Zulassungsbezirk zugelassen ist
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldungssvermerk
  • Vordruck Betriebserlaubnis oder EWG-Übereinstimmungserklärung mit Registrierungsvermerk
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung - nicht notwendig sofern die erste Untersuchung noch nicht fällig war
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen 10,20 €
Ummeldung eines Fahrzeuges mit Jenaer Kennzeichen (Halterwechsel) 18,60 €
Ummeldung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen (Halterwechsel) 23,80 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827