Genehmigung von Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung und Betrieb von Produktionsanlagen (gewerblich oder industriell) können schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher sind für bestimmte Anlagen ab einer festgelegten Größe Genehmigungen erforderlich.
Gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) können Betreiber die erforderlichen Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) online beantragen.
Details
Ob für die Errichtung oder für den Betrieb Ihrer Anlage ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG erforderlich ist, wurde vom Gesetzgeber in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) festgelegt.
Einen Überblick über die Genehmigung von Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Je nach Art, Leistung und Größe Ihrer Anlage erfolgt in Anhang 1 der 4. BImSchV eine Zuordnung zu einer Verfahrensart für das Genehmigungsverfahren. Z. B. wird dort geregelt, ob das Antragsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss.
Änderungen einer bestehenden nach BImSchG genehmigten Anlage müssen gemäß § 15 BImSchG angezeigt werden oder bei wesentlichen Änderungen ist gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung zur Änderung zu beantragen.
Ablauf/Fristen
Zuständige Behörde
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Anzeige- und Genehmigungsverfahrens wird in Thüringen über die Einstufung Ihrer Anlage in Anhang 1 der 4. BImSchV geregelt:
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Verfahrensart V in Spalte c des Anhangs 1 der 4. BImSchV: Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Jena nimmt Ihre Anzeige oder Ihren Antrag zur Bearbeitung entgegen.
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Verfahrensart G in Spalte c des Anhangs 1 der 4. BImSchV: Das TLUBN als obere Immissionsschutzbehörde in Thüringen nimmt Ihre Anzeige oder Ihren Antrag zur Bearbeitung entgegen.
In Thüringen ist seit dem 01.07.2022 für die Erstellung der Anzeige- und Antragsunterlagen die Software ELiA zu verwenden. Die Software und Hinweise zur Anwendung der Software werden durch das TLUBN zur Verfügung gestellt.
Vorgehen bei der Antragserstellung
- Herunterladen der Software ELiA zum Erstellen der Anzeige oder des Antrags auf Genehmigung Ihrer Anlage gemäß §§ 4, 15, 16 BImSchG
- Übergabe der Datei(en) der mit ELiA erstellten Anzeige oder des mit ELiA erstellten Antrags an die zuständige Behörde (s. o.)
- Wenn die zuständige Behörde die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Jena ist, werden Sie zum Formular zur Übermittlung des ELiA-Antrages an die untere Immissionsschutzbehörde in Jena weitergeleitet.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige terminvereinbarung wird gebeten.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kirchhof | Sachbearbeiterin Team Immissionsschutz (Untere Immissionsschutzbehörde) |
E-Mail: umweltschutz@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5272 |
Frau Schübl | Sachbearbeiterin Team Immissionsschutz (Untere Immissionsschutzbehörde) |
E-Mail: umweltschutz@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5270 |