Die Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) aus Trinkmengenangaben gehört zu den Routineaufgaben in der forensischen Alkohologie. Sie wird z. B. immer dann durchgeführt, wenn Tatverdächtige bei Verkehrsstraftaten einen Nachtrunk, sprich eine Alkoholaufnahme nach dem Vorfall behaupten und die aus einem solchen Nachtrunk resultierende BAK von der gemessenen BAK abgezogen werden soll. Sie erfolgt weiterhin, wenn eine alkoholbedingte Verminderung/Aufhebung der Schuldfähigkeit eines/einer Tatverdächtigen bzw. der Handlungsfähigkeit von Gewaltopfern im Raum steht, jedoch keine entsprechende Blutprobe für eine Alkoholbestimmung zur Verfügung steht.
Für derartige forensische Alkoholberechnungen wird die von Erik Widmark (1889 – 1945) entwickelte Formel (siehe Bild) herangezogen, in die als Variablen die aufgenommene Alkoholmasse in g sowie die sogenannte reduzierte Körpermasse in kg eingehen. Erstere lässt sich aus den Volumina und Alkoholgehalten der konsumierten alkoholischen Getränke, Letztere aus der Körpermasse der betreffenden Person und einem konstitutionsabhängigen Reduktionsfaktor berechnen. Für die Berechnung der BAK-Werte zu einem konkreten Zeitpunkt ist dann noch der zwischenzeitliche Alkoholabbau zu berücksichtigen
Im Rahmen der Veranstaltung wird in einem Vortrag zunächst anschaulich dargestellt, wie der „Trinkalkohol“ Ethanol nach dem Genuss alkoholischer Getränke in den Körper aufgenommen, in diesem verteilt und schließlich wieder eliminiert wird. Auf dieser Basis wird dann die in der forensischen Praxis verwendete Methode der BAK-Berechnungen aus Trinkmengen vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert.
In der Mitmachstation erhalten interessierte Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit selbst Alkoholberechnungen durchzuführen. Hierfür sind die für Smartphones verfügbaren Taschenrechner-Apps ausreichend. Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Berechnungen computerbasiert über entsprechende Datenblätter durchzuführen. Die betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dabei jederzeit für Hilfestellungen und Erläuterungen sowie Besprechungen der Ergebnisse zur Verfügung.
Angebot: Vortrag und Mitmachangebot
Ort: Haus F2 | Stand 24 (Seminarraum)
termine: 118:15, 20:15, 22:30 & 23:15 Uhr
Mindestalter Teilnehmende: Für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsbereiches Toxikologie im Institut für Rechtsmedizin am UKJ.