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Abfall - Meldung illegaler Abfallablagerungen

Entdecken Sie Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und in der freien Landschaft, im Wald oder anderen öffentlichen Flächen abgelagert wurde, können Sie dies melden. Wir gehen den Anzeigen über illegale Abfallablagerungen nach und ahnden diese.

Um eine illegale Abfallablagerung handelt es sich, wenn Abfälle (z. B. hausmüllähnlicher Abfall, Sperrmüll, Bauschutt, Altholz) außerhalb von zugelassenen Anlagen lagern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Dr. Brauns

Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft

Team Gewässer / Boden / Abfall

E-Mail: claudia.brauns@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5266

Standort

Team Gewässer/ Boden / Abfall

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland