Kinderschutz
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter leisten Krisenunterstützung und Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung
- wenn die Eltern verhindert sind oder plötzlich ausfallen,
- junge Menschen nicht mehr bei ihren Eltern leben können oder auch
- bei häuslicher Gewalt, körperlicher oder seelischer Misshandlung von Kindern und Jugendlichen.
Details
Ziel ist es, mit den Eltern und den jungen Menschen auf eine Abwendung der Gefährdung oder Krise unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte, Kooperationspartner oder des Familiengerichts hinzuwirken.
Rechtsgrundlagen
- §§ 8a, 8b, 42, 42a Sozialgesetzbuch VIII
Sprechzeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Sozialarbeiter/-innen |
Team Allgemeiner Sozialer Dienst |
E-Mail: asd@jena.de Telefon: 0049 3641 492711 |