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Guten Tag zusammen,
Ich bin vor Kurzem ins Himmelreich gezogen und erachte das Vorhaben, die Straßenbahn bis zur Carl-Orff-Straße zu Verlängern, als logisch und sinnvoll. Allerdings ist mir beim Betrachten der Planung (konkret FE-005-06_LP 6) etwas aufgefallen, das nicht nur mir persönlich, sondern auch anderen Besitzern und Bewohnern der Häuser Carl-Orff-Straße 37/39 übel aufstoßen wird. Das errichten der „Endhaltestelle Carl-Orff-Straße Nord“ in unmittelbarer Angrenzung an die Gartenzäune besagter Häuser, scheint mir sehr nah. Abgesehen davon, dass es in diesem Bereich nicht nur zu Lärmentwicklung durch das Halten und Starten der bahn sowie durch ein- und aussteigende Fahrgäste kommen wird, muss die Staßenbahn auch an dieser Stelle wenden, was eine zusätzliche Lärmbelastung entsehen lassen wird.
Zudem kommt, dass die Oberleitungen der Staßenbahn (von mir geschatzte höhe 5-6m) sowie eventuell errichtete Unterstellmöglichkeiten die schöne und vor Kurzem mit dem Erwerb der Immobilie mitbezahlte Aussicht stark darunter leiden lassen werden. Um konkret zu werden, wird diese Baumaßnahme den Bewohnern des EG und 1. OG die Sicht auf die Kunitzburg völlig versperren.
Sicher bin ich mir im Klaren darüber, dass bereits viel Zeit und Geld in die Planung der neuen Starßenbahnanlage gesteckt wurde und dass noch sehr viel Wasser die Salle runter fließen muss, bis das Vorhaben final duchgeführt wird, dennoch muss ich diesen Umstand stark kritisieren und um mögliche Lösungen bitten. Es ist mir auch klar, dass bereits geplant wurde, als diese Wohnhäuser noch nicht errichtet, geschweigedenn bezogen waren. Dennoch hätte man bei der rasanten Entwicklung des Himmelreiches und den zum verkauf stehenden Flurstück damit rechnen müssen, dass dort einmal Wohnraum ensteht.
Ich hoffe Sie nehmen sich meines Kommentares an und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Für die Gestaltung der Endstelle gab es eine umfangreiche Variantenuntersuchung. Letztlich fiel die Entscheidung aufgrund der notwendigen Funktionen, die diese Endstelle gewährleisten muss, für diesen vergleichsweise großen Verknüpfungspunkt. Dessen Anordnung auf der östlichen Seite der Fahrbahn ist ebenfalls diskutiert worden, wurde aber aufgrund des vorhandenen Höhenunterschiedes zwischen Fahrbahn und angrenzendem Feld verworfen.
Im Rahmen der Erstellung des Lärmschutzgutachtens ist dieser Bereich untersucht worden. Es wurde festgestellt, dass es durch durch die geplante Gestaltung der Endstelle zu keiner Überschreitung der Grenzwerte kommt.
Die Oberleitung ist notwendiger Teil der Straßenbahnanlage, dazu gibt es keine Alternative. Es handelt sich um ein System aus Leitungen, eine “völlige Versperrung“ der Sicht auf die umgebende Landschaft und die Kunitzburg wird mit Sicherheit nicht erfolgen.
Die Planung in der jetzt vorliegenden Form wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2016 bestätigt, sodass damit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Wesentliche Änderungen könnten sich nur im Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ergeben.
Schön, dass es wieder neue Pläne gibt. Und ich freue mich, dass das Projekt so gut vorankommt.
Was spricht eigentlich dagegen, die großen Sperrflächen in Straßenmitte an der Hst Naumburger Str. und vor und nach der Hst. Juri-Gagarin-Str. als Grünflächen auszuführen? Das würde die dem Autofahrer eine angemessenere Geschwindigkeit suggerieren und riskante Überholmanöver vermeiden. Außerdem ist so eine ungenutzte, d.h. nach wenigen Jahren verdreckte und vergammelte, Asphaltfläche meist kein schöner Anblick.
Und Nummer zwei: Die Aufstellfläche für die linksabbiegenden Radfahrer an der Einmündung Carl-Orff-Str. Nord ist an und für sich eine klasse Idee. Aber kann man diese nicht auf Kosten des Baumes einige Meter stadteinwärts ziehen, um in einem angenehmeren Bogen abbiegen zu können? In der jetzigen Lage ist auf der kleinen Fläche ein enger Bogen zu beschreiben, bevor man die Straßenfahrbahn quert – mit dem Fahrrad allein sicher machbar, aber man beachte Lastenfahrräder und Kinderanhänger! Für die bedeutet die geplante Anlage unpraktisches Rangieren.
Meine Bedenken zu der Lösung mit gemeinsamem Geh/Radweg bis zum Knoten Brückenstr. hatte ich ja bereits geäußert. Ich nehme an, das wird dann mit Gehwag/Radfahrer frei beschildert (und würde das als Kompromiss auch akzeptieren).
Kann man dann aber wenigstens, wenn die Eröffnung des fertigen Abschnitts naht (oder ganz generell), noch etwas Aufklärung betreiben, dass es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt? Leider besteht da bei nicht wenigen Autofahrern eine Wissenslücke. Manche von ihnen teilen mir diese Wissenslücke durch lautstarkes Hupen und knappes Überholen mit.
Als Beispiel sei mal die neu eröffnete Wiesenstraße erwähnt.
Das Thema der Begrünung der Sperrflächen ist im Rahmen der Planung intensiv diskutiert worden (übrigens auch zwischen den beiden Fußgängerinseln in Höhe Haltestelle Naumburger Straße). Aus Sicht der Gestaltung des Straßenraums und der Dämpfung der Fahrdynamik hat dieser Aspekt durchaus Vorteile. Aus überwiegend technischen Gründen (vorhandene unterirdische Versorgungsleitungen vs. Baumwurzeln, Freileitungen Straßenbahn vs. Kronenentwicklung, Ausweichstellen im Falle von Havarien/Unterhaltungsmaßnahmen) wurde entschieden, die Flächen so wie vorgesehen zu befestigen.
Die Bogenradien der Ausfädelung der abbiegenden Radfahrer werden in der weiteren Planung nochmals geprüft.
Es ist davon auszugehen, dass Bau und Freigabe der einzelnen Bauabschnitte öffentlich begleitet wird. Es wird dann auf die Nutzungseigenheiten der Anlage auch nochmal eingegangen. Wir gehen allerdings davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Radfahrer nicht auf der Fahrbahn/Gleisanlagen unterwegs sein wird (Beispiel Kahlaische Straße) und das Problem (hupender Autofahrer) damit auch relativ selten auftritt. Vielen Dank für die Hinweise.
Es sind zwar nur 2cm, aber drin ist drin (in Spezifikation der Richtlinie)
Vielen Dank.
Beim Durchgehen der Entwurfs-Unterlagen 04/2016 ist mir im Abschnitt
FE-005-03_LP 3 im Bereich Brückenstraße folgendes Aufgefallen:
Reicht der Platz, damit sich hier problemlos auch 2 40-Tonner begegnen können?
Aufgrund der trichterförmigen Verjüngung Richtung Südosten verbleiben im
Bereich der Leistungsgrenze gerade noch 5,92m.
Geht man hier von einer 2-fachen LKW Breite (5,00m) + Außenspiegel aus, wird es hier doch verdammt eng.
Gerade zu den Stoßzeiten morgens und abends sind hier auch aufgrund der
nördlich gelegenen Baustoffwerke Dornburg und Camburg zahlreiche Schwerlaster unterwegs.
Grund hierfür dürften die ausladenden Flächen des Autohauses Fischer sein, die den Platz hier verknappen.
Noch wäre Gelegenheit, einen Jenzigweg 2.0 abzuwenden, wo man zwar auf dem Papier alle Breiten eingehalten
hat, praxistauglich ist es aber deswegen nicht unbedingt (siehe die vielen schwarzen „Bordsteinmarkierungen“
durch abbiegende LKW gerade von B7 Ost Richtung Norden.
Zumal der Zustand wohl noch etliche Jahre nach den Baumaßnahmen bestehen bleibt.
Wie richtig dargestellt, handelt es sich um die Anbindung an den Bestand, für die eine Querschnittsbreite von 5,92 m vorliegt. Gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen ist bei einer Querschnittsbreite von 5,90 m grundsätzlich der Begegnungsfall Lkw/ Lkw gewährleistet, sodass die Leistungsgrenze aktuell nicht weiter in östliche Richtung verschoben wurde.
Weiterführende Planungen, die insgesamt eine andere als die Bestandslösung hinsichtlich des Querschnittes vorsehen, erfolgen im Rahmen der Erarbeitung der Planungen für das Vorhaben Brückenstraße.
Die Strassenbahn zu verlängern und das „Himmelreich“ anzuschliessen ist mehr als vernünftig. Allerdings wäre vor Baubeginn der Massnahme die Verlängerung der Wiesenstrasse, mind. bis Prostendorf, als Vorleistung unbedingt notwendig. Das Chaos ist sonst vorprogrammiert!
Vorab: Aufgrund der Urlaubs- und Ferienzeit wird die Antwort jetzt erst gegeben, wir bitten um Verständnis.
Es ist richtig, dass die Umsetzung des Projektes „Verlängerung Wiesenstraße“ für die Realisierung des Vorhabens „Straßenbahnneubau“ günstig wäre. Leider sind die Voraussetzungen für eine zügige Fortführung des Projektes „Verlängerung Wiesenstraße“ gegenwärtig nicht gegeben.
Das Bauvorhaben „Nördliche Verlängerung Wiesenstraße“ erfordert einen Investitionsaufwand von bis zu 10 Mio €, der nach aktuellen Aussagen von Bund und Land nicht mitfinanziert werden kann. Zudem liegt die Trasse im Überschwemmungsgebiet der Saale. Es wird eingeschätzt, dass aktuell größere Straßenbauvorhaben in derartigen Räumen nicht zugelassen werden.
Zur Thematik Umleitungsverkehr während der Bauzeit wird auf die Aussagen im Artikel „(noch) anonymer projektkritischer Flyer vom 25.06.2015, Punkt 5.“ vom 21.07.2015 verwiesen.
Wenn man es schafft, dass eine nennenswerte Zahl der Himmelreich- und Ölste-Anwohner die Straßenbahn für den Weg in die Stadt nimmt, dann ist die neue Strecke kein Hindernis. Auf 30m Länge bringt einer Jenaer Straßenbahn bis zu 140 Menschen unter. Nehmen diese Menschen dagegen jeweils zu zweit ein Auto (was noch eine optimistische Schätzung ist!), dann ergibt sich eine Autoschlange von mehr als 400 Metern!
Nicht zu vergessen, dass auch entsprechend weniger Autos auf den Parkplätzen in der Innenstadt herumstehen.
Unter diesen Umständen ist es verschmerzbar, wenn man dafür ab und an hinter einer haltenden Straßenbahn warten muss. Es ist genauer gesagt sogar notwendig, um der beabsichtigten Verlagerung vom Auto auf den ÖV etwas mehr Druck zu verleihen.
Außerdem kann man so effektiv (und ohne Blitzer) die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit durchsetzen, die bislang von der Hst. zwätzen, Schleife bis zum Ortsausgang nicht wirklich eingehalten wird. Weniger Lärm, weniger Abgas, mehr Sicherheit für Anwohner, Fußgänger, Kinder. Keine dumme Sache.
– Nun noch ein paar Gedanken aus Radfahrersicht:
Mit welcher Begründung ist im gesamten Abschnitt Knoten Rautal – Knoten Brückenstraße eine Radverkehrsführung in Form eines kombinierten Geh- und Radweges vorgesehen? Spätestens im Abschnitt Flurweg – Brückenstraße sollte der Platz auch eine Führung als Angebotsstreifen (mit Passage der Haltestellenbereiche analog zur Hst. Juri-Gagarin-Straße) ausreichen.
Ich sehe in einer Führung mit dem Fußweg ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential an den Einmündungen und Grundstücksausfahrten. Die geltenden Richtlinien schlagen nicht umsonst die Führung auf der Fahrbahn vor, da die Unfallrate bei Führung auf dem Gehweg um etwa Faktor 3 größer ist. Als besonders schweres Beispiel möchte ich die Ausfahrt aus dem Gelände der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft – kurz vor der Hst. „zwätzen“ anführen. Durch die Steigung und den hohen Bewuchs links und rechts der Ausfahrt ist die gesamte Straße für Ausfahrende so schlecht einsehbar, dass ich bereits mehrfach erlebt habe, wie Autofahrer die Straßenbahn übersahen und nur mit einer Vollbremsung eine Kollision vermeiden konnten. Für Radfahrer stelle ich mir die Situation um so schlimmer vor.
Nicht zuletzt besteht bei der Führung auf dem Gehweg stets die Frage, ob für Radfahrer, die an den betroffenen Einmündungen abbiegen wollen, für jede (!) Abbiegerichtung ein abgesenkter Bordstein vorgesehen wird. Besonders sollten Schüler auf dem Weg zur Rautalschule den Flurweg bequem und sicher erreichen können (und umgekehrt die Naumburger Straße, auch linksabbiegend!).
Ist im Knoten Carl-Orff-Weg (an der Endhst.) eine Möglichkeit für Radfahrer zum Linksabbiegen vorgesehen? Soweit ich es im Plan erkennen konnte, bleibt dem Radler nur der Schwenk in die Linksabbiegespur des MIV, der an der Stelle aber damit verbunden ist, die Gleise in gefährlich spitzem Winkel zu kreuzen.
Soweit von mir. Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!
Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist zweifelsohne grundsätzlich einer gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern zu nutzenden Anlage vorzuziehen. Ab dem Knoten Naumburger Straße/ Brückenstraße/ Max-Gräfe-Gasse wird dies auch so vorgesehen, da der Platz vorhanden ist. In der Ortslage Löbstedt ist eine durchgängige Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn aufgrund der teilweise bis an die Verkehrsanlage heran reichende Bebauung nicht möglich. Ein mehrmaliger Wechsel in diesem Bereich wird jedoch auch nicht als sinnvoll erachtet.
Wie schon erwähnt, liegt bis jetzt die Vorstudie vor. Die Erarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung wird nach dem Abschluss des VOF-Vergabeverfahrens voraussichtlich im Mai 2015 beginnen. In dieser Phase wird die Planung der Radverkehrsanlagen, die Führung des Radverkehrs an den Haltestellen und auch die Führung an den Knotenpunkten (unter Beteiligung der AG Radverkehr) noch einmal detailliert untersucht.
Die entsprechenden Abstimmungstermine werden im blog mitgeteilt.
Der Anspruch, möglichst selten die Radverkehrsführung zu wechseln, ist natürlich richtig. Ich hatte (mit plumpem Augenmaß) angenommen, dass vielleicht ab Knoten Naumburger Str / Flurweg Richtung zwätzen durchgängig Platz für Angebotsstreifen wäre.
Vielen Dank für Ihre Auskünfte!
Schön, dass es hier die Möglichkeit gibt, einen Einblick in die Pläne zu erhalten und zu kommentieren – das nutze ich gern.
Zunächst mal ganz allgemein: Sehe ich das richtig, dass die Vorplanung mit den Variantenanalysen abgeschlossen ist und hier in den Plänen die beschlossene Variante abgebildet ist? Schade, dass man hier keine Einsicht in die verschiedenen Varianten und die Abwägungen bekommt – das würde sicherlich einige Fragen erübrigen, die ich so an dieser Stelle eben schreiben muss:
– Im Nahverkehrsplan 2014-2018 ist davon die Rede, dass der Abschnitt Naumburger Straße – zwätzen – Himmelreich im Takt ausgedünnt werden soll, um die Maßnahme gegenfinanzieren zu können (wobei die Gleisschleife zwätzen stillgelegt werden soll). In den obigen Plänen ist aber an der Naumburger Straße keine Umsetzmöglichkeit vorgesehen, hingegen eine Einbindung der Gleisschleife in die neue Strecke. Heißt das, die Taktausdünnung fände stattdessen in zwätzen statt?
Es ist richtig, dass die Variantenanalysen abgeschlossen sind. Mit Beschluss Nr. 13/2347-BV „Vorzugsvariante Verlängerung der Straßenbahnstrecke zwätzen-Himmelreich“ bestätigte der Stadtrat Jena in seiner Sitzung am 29.01.2014 die dargestellte Vorzugsvariante. In genanntem Beschluss sind die Varianten sowie deren Bewertung erläutert.
Die Vorstudie beinhaltet den Vergleich der verschiedenen Varianten, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung bzw. Gestaltung der Verkehrsflächen (Ein- oder Zweigleisigkeit, gemeinsamer oder separater Bahnkörper etc.)
Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge (wie die Taktverringerung) wurden detailliert dann im Rahmen der Diskussionen zum aktuellen Nahverkehrsplan abgestimmt. Die Verringerung des Taktes ist, wie im Nahverkehrsplan beschrieben, im Bereich der Haltestelle Naumburger Straße vorgesehen. Die entsprechende Einarbeitung in die Unterlagen erfolgt mit der Erarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung.
Okay, jedoch wurden einige Dinge hier nicht bedacht bzw. beachtet. Für die Leute vom Strauss-und Brucknerweg die am weitesten außerhalb wohnen wäre eine Endhaltestelle zwischen Bach-und Schützweg eher interessant, weil der Zugang über den Lortzingweg schneller wäre. Seitdem es wird ein direkter Weg von der Mitte des Straussweges durch den Wald führend nach unten gebaut?? Dieses sinnvoll gesparte Schienengeld für diese 350 m muss für ein dringend benötigten Park & Ride Parkplatz „Am Oelste“ verwendet werden. Sie wollen weniger Verkehr in der Innenstadt haben, aber wo können Autofahrer aus nördlicher Richtung in die Bahn umsteigen?
Was die Streckenführung auf der Straße betrifft vergleichen Sie immer dieses Vorhaben mit J-Ost und der Kahlaischen Straße. Der Vergleich hinkt aber deutlich, weil es gerade für die Bauphase keinerlei Ausweichmöglichkeiten wie den Jenzigweg oder die Stadtrodaer Straße hier gibt. Bitte stellen Sie sich mal früh zwischen 6.30 – 8.00 Uhr am Himmelreich an die B88 und stellen sich eine monatelange Baustelle dort vor! Auf ihre Antwort bin ich gespannt ob das zumutbar wird. Warum führen Sie die Straba nicht erst in Höhe der Gagarinstraße auf die Fahrbahn? Ein Platzproblem gibt es hier nun wirklich nicht! So könnte das Himmelreich kostengünstiger und schneller angebunden werden!