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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“

Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.

Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:

  • Entwicklung der Fläche für den Wohnungsbau
  • Neuordnung der Flächen und städtebaulich angemessene Nachverdichtung innerhalb des bebauten Ortsteiles (Innenentwicklung)
  • Beseitigung einer Mindernutzung und eines städtebaulichen Missstandes
  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von 9 einzelnen Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 68 Wohnungen sowie 3 bis 5 Gewerbeeinheiten in den Erdgeschosszonen
  • Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
  • Unterbringung der notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage
  • Aufwertung der unbebauten Grundstücksflächen durch differenzierte Grünstrukturen
  • Sicherung der medientechnischen Erschließung des Gebietes

Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 23/2285- BV – Beschluss des Stadtrates vom 28.02.2024 „Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 21/1258- BV – Beschluss des Stadtrates vom 26.01.2022 „Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen zum VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 21/1068- BV – Beschluss des Stadtrates vom 10.11.2021 „Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 21/1056- BV – Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 14.10.2021 „Antrag auf Einleitung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Planentwurf wurde vom Stadtrat am 28.02.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der TöB´s (Träger öffentlicher Belange) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.04. - 18.05.2024. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 21.03.2024 im amtsblatt 12/24 [PDF].

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen und daraus der finale Bebauungsplan erarbeitet. Das Abwägungsergebnis und die Satzung für den Bebauungsplan werden dem Stadtrat voraussichtlich im IV. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.

Betroffenes Gebiet

Winzerla

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

21.05.2024

Versionsnummer

2.0

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