Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.
Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.
Der Planentwurf wurde vom Stadtrat am 28.02.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der TöB´s (Träger öffentlicher Belange) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.04. - 18.05.2024. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 21.03.2024 im amtsblatt 12/24 [PDF].
Die eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen und daraus der finale Bebauungsplan erarbeitet. Das Abwägungsergebnis und die Satzung für den Bebauungsplan werden dem Stadtrat voraussichtlich im IV. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.
Winzerla
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
21.05.2024
2.0