Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen melden
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen melden (AwSV)
Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen oder Substanzen in einer Anlage muss vom Eigentümer vorab bei der unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Dies wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgeschrieben. Diese regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen.
Als wassergefährdend sind beispielsweise Heizöl, Dieselkraftstoff, Motorenbenzin (Ottokraftstoff), Altöl, Jauche, Gülle und Silagesickersaft eingestuft.
Details
Wann besteht eine Meldepflicht?
Folgende Maßnahmen sind mindestens 6 Wochen im Voraus bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen:
- Errichtung oder wesentliche Änderung von einer oder mehrerer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Änderung der Gefährdungsstufe nach AwSV
Unterlagen
Bitte nutzen Sie die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) bereitgestellten formulare. Diese können Sie unter Links auf dieser Seite aufrufen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Günther | Sachbearbeiter wassergefährdende Stoffe Team Gewässer / Boden / Abfall |
E-Mail: nils.guenther@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5277 Fax: 0049 3641 49-5255 |