#4114-2020

Beschreibung des Mangels

Ich bitte um Prüfung, ob die abgebildete Realität mit der zweifelsohne vorhandenen Verkehrsrechtlichen Anordnung übereinstimmt.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass
- das Aufstellen von Leitbaken auf dem Rad- und Gehweg angeordnet wurde
- ein "Radfahrer absteigen" auf deinem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg angeordnet wurde

Wenn der Geh- und Radweg als baustelleneinrichtungsfläche beantragt und genehmigt wurde, dann sind für den Fuß- und Radverkehr entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Leitbake und "Radfahrer absteigen" (wie weit eigentlich? Bis Isserstedt?) sind nicht geeignet, auch nicht zulässig.
Da es sich hierbei um einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr handelt, sollte von einer Einengung des Wegequerschnitts unbedingt abgesehen werden. Alternativ ist eine Aufleitung auf die Fahrbahn für Rad Fahrende vorzusehen, der gemeinsame Geh- und Radweg im Abschnitt als Gehweg auszuweisen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.937066777925, 11.558022201061

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Beschilderung und Absperrung wurde angepasst.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4206-2020, die neue ID ist: #4114-2020.

Kommentare

Interessant ist ja auch, dass man sich bei der Leitbake für Zeichen 605-20 entschieden hat, das bekanntermaßen zur linksseitigen Aufstellung vorgesehen ist und folglich rechts passiert werden müsste ...

Das Zeichen 240 steht hinter der Aufforderung zum Absteigen und da auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fahrrad gefahren werden darf / muss, darf man wohl annehmen, dass nur auf dem hlaben Meter davor abzusteigen ist.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.