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Einreisebestimmungen

Als Bürger privilegierter Drittstaaten dürfen Sie zwar ohne Visum einreisen, müssen im Anschluss jedoch einen Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Ihr Nationalpass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Reisen Sie tatsächlich ohne Visum ein, dürfen Sie sich nicht länger als 90 von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen Sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, müssen Sie ein entsprechendes Visum vorweisen.

Ausnahmen gelten für Bürger von

  • Australien
  • den Cookinseln
  • Guam
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • den Kokosinseln
  • der Republik Korea
  • Neuseeland
  • Niue
  • den Norfolk-Inseln
  • Puerto Rico
  • Tokelau
  • den Weihnachtsinseln
  • den Vereinigten Staaten von Amerika sowie den Amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa.

Sie können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen, sofern Sie ein noch mindestens 6 Monate gültiges Reisedokument haben. Für einen kürzeren Aufenthalt müssen Sie keinen Aufenthaltstitel beantragen.

Falls Sie länger als 90 von 180 Tagen bleiben wollen, beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel unmittelbar nach der Einreise. Ihr Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Aufnahme einer Arbeit.

Weitere Ausnahmen gibt es für Bürger aus den Staaten

  • Andorra
  • Brasilien
  • El Salvador
  • Honduras
  • Monaco und
  • San Marino.

Unmittelbar nach Ihrer visumfreien Einreise beantragen auch Sie einen Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, wenn Sie länger als 90 von 180 Tagen bleiben wollen. Für kürzere Aufenthalte ist kein Aufenthaltstitel nötig.

Ein Aufenthaltstitel berechtigt Sie jedoch nicht zur Erwerbstätigkeit. Sofern Sie in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie zwingend mit einem Arbeitsvisum einreisen.

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger von einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums aus nach Deutschland einreisen möchten, gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger von einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums aus nach Deutschland einreisen möchten, gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit.

Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab.

Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte. Eine gültige Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union entbindet Sie von der Visumspflicht.

Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. 

In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine aufenthaltserlaubnis beantragen.

Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine aufenthaltserlaubnis beantragen.

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