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„Ulmer Straße“: Noch ein langer Weg voller Aufgaben vom Absichtsbeschluss zu einer möglichen Beitragserhebung – Straßenbaubeiträge
Allgemein

„Ulmer Straße“: Noch ein langer Weg voller Aufgaben vom Absichtsbeschluss zu einer möglichen Beitragserhebung

OTZ Artikel Ulmer Strase vom 27.06.2015
OTZ Artikel zur „Ulmer Straße“ vom 27.06.2015 – Abgebildet mit freundlicher Genehmigung der Zeitungsgruppe Thüringen / OTZ Lokalredaktion Jena

Nach vormaligem Anlauf im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) im November 2014 hat sich dieser am 25.06.2015 mehrheitlich für einen Absichtsbeschluss zur grundhaften Erneuerung der „Ulmer Straße“ im bislang erstmalig hergestellten Bereich entschieden. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem Thüringter Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden. Es wurde aber auch beschlossen, dass die Stadt Jena, zuerst den Anliegern und dem Ortsteilrat Wenigenjena, später dann dem SEA, mindestens zwei Ausbauvarianten vorzulegen hat, davon eine Minimalvariante.

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme an der „Ulmer Straße“ ist deren schlechter Straßenzustand. Außerdem macht der Neubau der „Ulmer Straße“ entsprechend des Bebauungsplans „Hausbergviertel“ einen Fahrbahnaufbau nach den heutigen Regeln des Straßenbaus notwendig. Im Nachgang zu der Entscheidung des SEA gab es in der Ostthüringer Zeitung bzw. der Thüringischen Landeszeitung einen Artikel unter dem Titel „Straßenbaubeitrag in Jena: 30 000 Euro pro Anlieger“, den man HIER bzw. DORT nachlesen kann. In diesem Zusammenhang kommentierten OTZ/TLZ-Leser das Geschehen u.a. mit folgenen Worten:

1.) „Warum zahlt man gleich noch mal Steuern?“

2.) „Kann es auch sein, dass die 5 Stimmen des Stadtentwicklungsausschusses sich vielleicht dem netten Bautraeger so verpflichtet fuehlen, dass dann doch lieber mal die Anlieger und eben nicht der, der die gut eingepassten, architektonisch anspruchsvollen Hauser dort bauen will, bezahlen soll? Oder denen vom Ausschuss ist es halt schlichtweg egal….. Ich verstehe beide moeglichen Reaktionen nicht….. Thueringer Recht hin oder her.“

Die Ulmer Strasse - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Den violetten Teil der „Ulmer Straße“ gibt es bereits, die blau umrandete Straße entsteht für das neue Wohngebiet – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Zwei Fragen, auf die wir gerne zwei Antworten geben möchten:

1.) Steuern zahlt man für die verschiedensten Dinge…allerdings nicht für den Straßenbau, denn dies ist gesetzlich verboten. Hierfür gibt es a) den Erschließungsbeitrrag nach dem Baugesetzbuch (= für den Neubau von Straßen) oder b) den Straßenbaubeitrag (= nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz). Beides Sind Gesetze, die nicht von der Stadt Jena gemacht werden/wurden. Allerdings hat sie sich daran zu halten.

2.) Wir kennen weder ein „Schildbürgerpeiskerjena“ noch eine Beitragshöhe von „30k“. Wenn in dem Artikel von einer Summe in Höhe von 30.000 Euro die Rede ist, so basiert eine solche Annahme auf groben Kostenschätzungen und noch nicht endgültig festgestellten Grundstückszahlen und – größen. Vor uns liegt nach dem Absichtsbeschluss noch ein weiter Weg.

So sind die beitragspflichtigen Kosten in zunächst zwei Varianten zu ermitteln (= Vorzugsvariante und Minimalvariante), die Anzahl der beitragspflichtigen Grundstücke festzustellen (= wahrscheinlich drei bis fünf), die Beteiligung Dritter (z.B. Stadtwerke Energie) an den Baukosten zu prüfen, die nicht umlagefähigen Kosten abzuziehen sowie den städtischen Anteil, Informationsschreiben zu versenden, eine Informationsveranstaltung durchzuführen (= gemeinsam mit dem Ortsteilrat Wenigenjena) und schließlich einen Beschluss in den Stadtrat einzubringen.

Wie dieser Beschluss aussieht, wie der Stadtrat entscheidet und was letztendlich die Beitragspflichtigen in der Ulmer Straße zu bezahlen haben werden, das steht am heutigen Tag überhaupt noch nicht fest. Ebenso ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Anlieger „permanent Durchgangsverkehr vor der Türe“ haben werden, denn die Ulmer Straße ist und bleibt eine Anliegerstraße.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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