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Übermäßige Straßennutzung wegen Veranstaltung

veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (übermäßige Straßenbenutzung) sind gemäß §29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig, oder zumindest anzeigepflichtig.

Genehmigungen werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen straßenrechtlichen Vorschriften erteilt.

Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund beantragen wollen, senden Sie uns die Unterlagen mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu.

  • Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Planskizze: Darin sind die Aktivitäten, Stände, Bühnen und dgl. einzuzeichnen.
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.

Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der jeweiligen gültigen Fassung.

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Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation

Team Verkehrsorganisation

E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5101

Fax: 0049 3641 49-5365

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