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Bezugnehmend auf den Schließungskommentar:
"Wenn die Verkehrsbehörde hier ein Umleitungsschild für den Radverkehr aufgestellt hat sollte doch klar erkennbar sein, dass der Radverkehr hier fahren darf. Warum noch andere Schilder aufstellen die im Prinzip die gleiche Aussage enthalten."

So leicht ist es leider nicht. Sicher ist Ihnen bekannt, dass Radfahrer gemäß StVO die Fahrbahn benutzen müssen und nach meinem Kenntnisstand Gehwege nur befahren dürfen, wenn ihnen das durch entsprechende Beschilderung (Zusatzzeichen 1022-10) erlaubt wird. Ein simples Umleitungshinweisschild ist kein entsprechendes Zeichen und stellt damit keine Freigabe dar; eine Intepretation über mögliche Gedanken der verantwortlichen Behörde anzustellen, wäre wie sonst auch im Straßenverkehr unangebracht und würde ein Regelwerk wie die StVO überflüssig machen.
Im Falle eines Unfalls mit Radfahrer- und Fußgängerbeteiligung auf dem Gehweg, hätte der Radfahrer dann das Nachsehen und er kann sich schön mit Polizei und Versicherung darüber streiten, ob er dort hätte fahren dürfen oder nicht. Nur weil Sie sich auch nach Wochen der Diskussionen nicht gemüßigt sehen, einfach ein paar Verkehrzeichen aufstellen zu lassen, um die für den Radverkehr freigegebenen Bereiche und die nach wie vor den Fußgängern vorbehaltenen Flächen zu kennzeichnen bzw. eindeutig voneinander abzutrennen.

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