Schuluntersuchung von Schülerinnen und Schülern
Der Fachdienst Gesundheit führt in allen Jenaer schulen Reihenuntersuchungen von Schülern und Schülerinnen durch.
Details
Im Rahmen der Schulgesundheitspflege erfolgt während der Schulzeit die Untersuchung der Schüler:innen der Klassenstufen 4 und 8 aller Schularten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Zusätzlich werden Schüler:innen an Sportgymnasien und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mindestens im Abstand von zwei Jahren (in der Regel in der Klassenstufe 2, 6 und 10) untersucht.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst vertritt die gesundheitlichen Belange der Schüler:innen gegenüber der schule im Sinne eines Betriebsarztes.
Die Untersuchung findet in der schule statt.
Untersuchungsablauf
- Hör- und Sehtest
- Messung von Körpergröße und Körpergewicht
- körperliche Untersuchung
- Überprüfung des Impfschutzes sowie Impfberatung
Alle erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Schüler:innen erhalten das Untersuchungsergebnis als schriftliche Mitteilung für ihre Sorgeberechtigten in einem verschlossenen Umschlag ausgehändigt .
Ablauf/Fristen
Mit den schulen werden Termine zur Reihenuntersuchung der einzelnen Klassen während der Schulzeit vereinbart.
Die Schüler:innen erhalten über die schule einen Fragebogen mit Einladung sowie ein Informationsblatt zur Untersuchung und zum Datenschutz.
Bei Fehlen einer Schüler:in erfolgt diese Pflichtuntersuchung – wenn möglich – mit einer anderen Klasse der schule oder nach schriftlicher Einladung im Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt).
Unterlagen
- ausgefüllter Fragebogen (erhalten die Schüler:innen über die schule oder können unter Downloads abgerufen werden)
- Impfausweis
Öffnungszeiten
Es gibt keine öffentliche Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einem Ansprechpartner.
Rechtsgrundlagen
- §§ 55 und 57 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindung mit §§ 1 bis 4 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung (ThürSchulgespflVO)
- §§ 119 und 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)