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Tatzendpromenade wird grundhaft ausgebaut – Beitragserhebung entfällt höchstwahrscheinlich – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Tatzendpromenade wird grundhaft ausgebaut – Beitragserhebung entfällt höchstwahrscheinlich

Ab Montag, 15. Juli 2019, beginnt der grundhafte Ausbau der Tatzendpromenade. Die Stadt Jena, der Zweckverband JenaWasser und die Stadtwerke Jena Netze verbessern gemeinsam die Infrastruktur der Straße. Die Ertüchtigung dient auch der verbesserten Anbindung des neuen ZEISS-Standortes.

Der erste Bauabschnitt beginnt ab der Gustav-Fischer-Straße und endet in der Mitte vom Berthold-Koch-Platz. Die Straße wird dafür voraussichtlich bis Juni 2020 voll gesperrt.

Es werden umfangreiche Bautätigkeiten durchgeführt. Dazu gehören die Erneuerung des Mischwasserkanals, Trinkwasserleitung, Fernwasserleitung, Gasleitung, Informationstechnik und Fernmeldekabel. Der 2. Bauabschnitt beginnt ab Juli 2020 in der Mitte vom Berthold-Koch-Patz und endet am Knoten Lichtenhainer Straße/Oberweg. Dieser Bauabschnitt kann dann mit halbseitiger Sperrung erfolgen. Die Gesamtfertigstellung ist für November 2020 vorgesehen.

Die Fahrbahn der Tatzendpromenade wird in einer Regelbreite von 6,50 m und abschnittsweise mit zusätzlichem Radfahrstreifen in Asphaltbauweise hergestellt. Beidseitig werden die Gehwege mit Betonpflaster errichtet. Dabei sind die 4,50 m breiten Gehwege für Radfahrer freigegeben.

Im Bereich des 2,50 m breiten Gehweges wird in der Fahrbahn der Radfahrstreifen angelegt. Im Bereich der Fußgängerquerungen werden Mittelinseln für einen getrennten Übergang angeordnet. Sie werden mit Richtungsfeldern, Auffinde- und Begleitstreifen barrierefrei gestaltet. Ebenfalls komplett erneuert wird die Straßenbeleuchtung mit modernen LED-Leuchten. Beidseitig der Tatzendpromenade werden Bäume gepflanzt. Des Weiteren verlegt die Deutsche Telekom neue Kabel.

Während der Bauzeit kann die Erreichbarkeit der Grundstücke mit Fahrzeugen nicht immer gewährleistet werden. Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke wird im Baubereich dauerhaft aufrechterhalten.

Die Beutenberg-Buslinien des Jenaer nahverkehrs werden in diesem Zeitraum über die Otto-Schott-Straße umgeleitet, in der sich auch die Ersatzhaltestellen befinden. Leider sind in dieser Bauzeit die Parkmöglichkeiten eingeschränkt. Für die Entlastung des Durchgangsverkehrs erfolgt innerhalb des Stadtgebietes eine großräumige Verkehrsführung. 

Zur Anwohnerinformation werden von der ausführenden Firma Streicher Begleitschreiben in die Briefkästen verteilt. Für die Änderungen im Busverkehr wurde eine separate Mitteilung vom Jenaer nahverkehr versandt. Sofern die Landesregierung wie vorgesehen im Herbst 2019 das Thüringer Kommunalabgabengesetz ändert, werden für die grundhafte Erneuerung der Tatzendpromenade bei den Anliegern keine Straßenbaubeiträge erhoben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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