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Städtebauliche, planungsrechtliche Bauherrenberatung Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Bauherrenberatung - städtebaulich, planungsrechtlich

Sie besitzen ein Grundstück oder stehen kurz davor, eines zu erwerben und wollen neu bzw. anbauen? Sie möchten ein Grundstück verkaufen und wollen wissen, was auf dem Grundstück realisiert werden kann?

Dann können Sie sich gern bei uns informieren und beraten lassen. Vereinbaren Sie dazu frühzeitig einen termin mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Was ist zu beachten?

Häufig werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen des städtebaulichen Planungsrechts neben dem Bauordnungsrecht unterschätzt. Dabei geht es vor allem um die zulässige bauliche Ausnutzung von Grundstücken nach dem Baugesetzbuch, wie folgt:

  • darf grundsätzlich auf diesem Grundstück gebaut werden,
  • wie groß darf gebaut werden,
  • wo kann das Gebäude im Grundstück stehen und
  • welche Nutzungsart (Wohnen, Büros, Werkstatt o. ä.) ist zulässig.

Sofern das fragliche Grundstück / Gebäude im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt, sind in den Planfestsetzungen die entsprechenden Rahmenbedingungen zu finden. Ob ein Grundstück in einem Bebauungsplan liegt, kann online im Kartenportal eingesehen werden.

Wie können unnötige Aufwände und Mehrkosten vermieden werden?

Bevor kosten- und aufwandsintensive Planungen in Auftrag gegeben werden, empfiehlt sich in jedem Fall eine kurze Abstimmung über das angestrebte Vorhaben mit den Mitarbeitern des Team Städtebau und Planungsrecht. Meist reichen hierfür schon verbale Beschreibungen oder erste Skizzen der Idee. So können frühzeitig mögliche Probleme erkannt werden.

Wie wird die Planungssicherheit erhöht?

Die mündliche Auskunft ersetzt nicht einen rechtsverbindlichen Bescheid der Baugenehmigungsbehörde. Zur Klärung grundsätzlicher Fragen muss noch kein Bauantrag gestellt werden, für einzelne Themen ist auch ein Antrag auf Vorbescheid ausreichend. Hierfür sind nicht zwingend ein Architekt oder Planungsbüro einzubinden. Ein genehmigter Vorbescheid ist drei Jahre gültig, so können Details in Ruhe geplant werden. Diese Verfahrensweise hilft, Kosten zu sparen und unnötige Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden.

Bringen Sie bitte alle Unterlagen, die das geplante Vorhaben betreffen, zum termin mit.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Für die Beratung entstehen keine Gebühren.

Die Beratung erfolgt gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Andrea Büchner

Sachbearbeiterin Verfahrensbetreuung

Team Städtebau und Planungsrecht

E-Mail: fd-stadtplanung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5004

Fax: 0049 3641 49-5205

Raum: 02_04

Standort

Team Städtebau und Planungsrecht

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

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