Aktionsplan "Inklusive Stadt"
Der Freistaat hat den Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgelegt, um den Zielen des Übereinkommens auch in Thüringen gerecht zu werden. Auf dieser Grundlage sollen unter Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertreter sowie der Leistungserbringer kommunale Teilhabepläne erarbeitet werden.
Ziel ist es, einen gleichberechtigten Zugang zu allgemeinen, gemeindenahen Dienstleistungen und Einrichtungen zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft zu schaffen.