Hilfen zur Erziehung
Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Junge Menschen haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung (§ 1 Sozialgesetzbuch VIII). Die Aufgabe der Erziehung liegt bei den Eltern.
Die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst unterstützen Eltern dabei, junge Menschen zu erziehen und zu fördern. Dazu wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe angeboten.
Details
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vermitteln Hilfen zur Erziehung oder andere Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sie suchen zusammen mit den jungen Menschen und ihren Familien nach geeigneten Formen der Unterstützung sowohl als ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfe.
In der Umsetzung von Leistungen und Hilfen ist die Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige Basis für das Gelingen des Hilfeprozesses.
Sprechzeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- §§ 27ff, 36, 36a Sozialgesetzbuch VIII
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Sozialarbeiter/-innen |
Team Allgemeiner Sozialer Dienst |
E-Mail: asd@jena.de Telefon: 0049 3641 492711 |