Die Beschilderung des Lichtenhainer Oberwegs ist , von der Mühlenstraße kommend, ohnehin unlogisch. Es folger kurz hintereinander zwei Verbotsschilder für den motorisierten 4-und 2-Radverkehr. Das bedeutet aber (bei korrekter Beachtung dieser Schilder), dass auch die Freiwillige Feuerwehr Lichtenhain nicht zu ihren Gerätehäusern fahren dürfte. Gleiches gilt für die Gartenbesitzer und die Besucher des Friedhofs (hier vor allem durch ältere gehbehinderte Menschen). Man muss sich also genau überlegen ob ein Durchfahrtshindernis nicht die falsche und auch teuere Lösung ist, zumal es hoffentlich bald mit der nervigen Ampelschaltung auf der Zeiss-Promenade vorbei ist (das ist der Grund, dass viele den Bypass benutzen, um in die Straßen des Heimstättenviertels zu gelangen).
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
960
Diskriminierende Werbung
9
Gewässer
212
Laterne
1153
Müll
1869
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
459
Sonstiges
1689
Spielplatz/Sportanlage
226
Stadtbäume
465
Stadtgrün
499
Stadtwald/Wanderwege
642
Straße/Gehweg/Radweg
3963
Straßenreinigung/Winterdienst
615
Straßenschild
1036
Beschilderung
Permalink