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Wohnen für Schüler und Auszubildende

Schüler und Auszubildende können in der Regel (wie Studierende auch) keine Leistungen für Unterkunft von jenarbeit (Bürgergeld, SGB II) bzw. vom Fachdienst Soziales (Sozialhilfe, SGB XII) erhalten. Ausnahmen können z. B. wegen Schwangerschaft oder Krankheit möglich sein.

Wenn Sie Anspruch auf Bundesausbildungsförderung-Leistungen (BAföG) bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, können Ihnen im Rahmen dieser Förderung auch die Leistungen für Unterkunft bewilligt werden. Diese Leistungen sind von der Art der Ausbildung und der Unterbringung abhängig.

Unter Umständen können Sie von jenarbeit einen Zuschuss zu Ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten. Dabei sind Ihre Einkommensverhältnisse relevant und der Umstand, ob Sie zusammen mit Ihren Eltern wohnen oder nicht. Die entsprechende Beratung erfolgt beim zuständigen Leistungsbetreuer von jenarbeit.

Wer BAföG oder BAB erhält, kann keine Mietkaution, Umzugs- oder Beschaffungskosten erhalten.