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Informal citizen participation

Informal citizen participation (also called "voluntary" citizen participation) is not prescribed by law, but it is freely decided when and how citizen participation is to be carried out. In informal public participation, citizens are invited by the administration to participate, e.g. when the development of the city centre is at stake or the mobility offers in the city are to be improved. Informal public participation often takes place early in the planning process, when there is still scope for ideas and different planning variants to be discussed and weighed up together. This can be events, online dialogue opportunities, a discussion booth in a passageway, or workshops in schools. There is often a facilitator or moderator and creative methods are used to encourage productive discussion.

Areas of application of informal participation

Informal citizen participation is possible in Jena in principle for all areas of responsibility of the own sphere of influence which lie within the competence of the city council and the mayor. Thus, a variety of topics in the fields of culture, social affairs, sports, housing, traffic planning, urban planning and others can become the content of citizen participation.

Citizen participation is not possible if the public good or the protection of minorities requires non-publicity or if (e.g. due to legal framework conditions) there is no room for manoeuvre in a project. For this reason, a citizens' petition or citizens' referendum is only possible in the case of tasks that fall within a person's own sphere of action.

Concrete regulations on the scope of application of informal citizen participation are contained in the Citizen Participation Statute (BBS).

Important elements of informal citizen participation are explained below.

The guidelines were developed by the administration, politicians and citizens in partnership in order to bundle the previous experience with citizen participation in Jena. This creates a foundation for a lively culture of participation, which should ultimately be expressed in more (desire for) citizen participation. A common understanding was developed of what characterises good citizen participation, what can be achieved with citizen participation and how decisions are made on when to carry out citizen participation.

The guidelines should especially contribute to the active participation of young people, even if they do not yet have the right to vote or are only temporarily living in Jena as students. Their perspectives must not be missing when shaping the future of Jena.

Jena is one of about 40 cities in Germany that has taken on a pioneering role and established guidelines for citizen participation. Citizen participation is not only seen as a requirement, but as a key factor for the future viability of the city. If important decisions for the development of Jena are made transparently and citizens find their ideas reflected in them, then the identification with their city also grows.

The guidelines will be evaluated in the second half of 2019.

Die folgenden Grundsätze sind Teil unserer Leitlinien und beschreiben, wodurch sich gute Bürgerbeteiligung in Jena auszeichnet. Sie dienen der Qualitätssicherung und sind gleichzeitig eine Grundlage für die Evaluation von Bürgerbeteiligung in Jena (siehe auch unter Downloads):

1. Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich ergebnisoffen.

Bürgerbeteiligung kann nur gelingen, wenn Ergebnisoffenheit garantiert ist. Zu Beginn einer jeden Bürgerbeteiligung wird darüber informiert, welche Gestaltungsspielräume bestehen und welche Entscheidungen bereits im Vorfeld getroffen wurden. Der beteiligungsgegenstand ist eindeutig zu benennen sowie auch das beteiligungsversprechen, also die Zusicherung, in welcher Weise die Sichtweisen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.

2. Bürgerbeteiligung, deren Ergebnisse und die nachfolgenden Entscheidungen werden transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Transparenz ist ein entscheidendes Kriterium für gute Bürgerbeteiligung. Die einzelnen beteiligungsschritte werden von Beginn an öffentlich und nachvollziehbar dargestellt. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ergebnissen zeigt sich u. a. in Angaben darüber, wie die Ergebnisse der beteiligung dokumentiert und ausgewertet werden und wer darüber entscheidet, welche Vorschläge in der nachfolgenden Entscheidung berücksichtigt werden und welche nicht. Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden insbesondere dann gestärkt, wenn öffentlich begründet wird, warum Vorschläge nicht berücksichtigt werden.

3. Bürgerbeteiligung ist für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich.

Angebote der Bürgerbeteiligung sind für alle frei zugänglich und finden nicht hinter verschlossenen Türen statt. Sie sollen für jede interessierte Person erreichbar sein. Das kann durch eine Kombination verschiedener Angebote und Kommunikationskanäle (Veranstaltungen vor Ort, Online-Angebote etc.) erreicht werden.

Aus methodischen Gründen kann eine exklusive Einladung in Einzelfällen gerechtfertigt sein (z. B. um ergänzend zu offenen Veranstaltungen einen repräsentativen Ausschnitt der Bevölkerung zu erreichen, vgl. Methodenkoffer im Anhang der Leitlinien).

Schließlich ist auf eine barrierefreie Gestaltung der Bürgerbeteiligung zu achten, um Menschen mit Behinderungen die Mitwirkung so leicht wie möglich zu machen.

4. Bürgerbeteiligung soll die Vielfalt der Perspektiven fördern.

Allen Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit zur Mitgestaltung und politischen Teilhabe durch Bürgerbeteiligung gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Religion, Einkommen und Staatsangehörigkeit. Mit geeigneten beteiligungsmethoden soll Diskriminierung verhindert werden.
Gegebenenfalls werden bestimmte Bevölkerungsgruppen direkt aufgesucht und angesprochen, um ihre Sichtweisen einzubeziehen (z. B. wenn sie von einer Planung unmittelbar betroffen sind).

5. Bürgerinnen und Bürger können sich, soweit möglich, anonym beteiligen.

Solange es die beteiligungsmethode zulässt (z. B. bei Online-Dialogen), soll eine anonyme beteiligung ermöglicht werden, um die freie Meinungsäußerung zu erleichtern. Geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen (z. B. Online-Moderation), um einen Missbrauch von Anonymität zu verhindern oder zu erschweren. Nur in begründeten Fällen werden personenbezogene Daten erhoben, wobei deren weitere Verarbeitung und Auswertung nur in anonymisierter Form und im Einverständnis mit den Teilnehmenden stattfinden darf.

6. Auf die beteiligung von jungen Menschen wird Wert gelegt.

Gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 15.05.2014 zur Umsetzung der kommunalen Strategie zur beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Jena (StR-Nr. 14/2426-BV), wird auf die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in städtische Entscheidungen besonders Wert gelegt. Dabei sollen altersgerecht aufbereitete Informationen und angemessene Methoden verwendet werden, etwa um die Meinungsbildung in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Gerade weil Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters noch kein Wahlrecht besitzen und sich insofern nur eingeschränkt in den demokratischen Prozess einbringen können, sind sie bei der Gestaltung von Bürgerbeteiligung besonders zu berücksichtigen.

Das Jugendparlament übernimmt eine Schlüsselrolle und ist Ansprechpartner für Bürgerbeteiligungen, die mit Schülerinnen und Schülern im Bereich der 5. bis 13. Klasse geplant sind. Die studentische Partizipation soll u. a. durch die aktive Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der studentischen Selbstverwaltung sowie des Studierendenbeirates gefördert werden.

7. Bürgerbeteiligung wird rechtzeitig und öffentlich bekannt gemacht.

Nur wer von Bürgerbeteiligungsangeboten erfährt, kann mitmachen. Deshalb ist es wichtig, dass frühzeitig und öffentlich darauf aufmerksam gemacht wird. Texte sollen einfach und allgemein verständlich formuliert werden. Es sollen sowohl digitale (online) als auch Printmaterialien (offline) zur Bekanntmachung genutzt werden. Welche Methoden (z. B. Newsletter, Stadtteilzeitung, Webseite, soziale Medien, Plakate etc.) zur Bekanntmachung genutzt werden, soll im Rahmen eines beteiligungkonzepts ausgeführt werden.

8. Bürgerbeteiligung wird durch eine neutrale Person moderiert.

Eine offene Dialogkultur, unterschiedliche Meinungen und der gleichberechtigte Austausch sind wichtig für gelingende Bürgerbeteiligung. Ist die Stadt oder die Stadtverwaltung in einem beteiligungverfahren als Akteur mit eigener Interessenlage vertreten, soll darauf geachtet werden, dass eine neutrale Person als Moderator oder Moderatorin gewählt wird. Dies können beispielsweise externe professionelle Dienstleistende sein oder jemand aus einer anderen Abteilung der Verwaltung, der dafür besonders geschult wurde.

9. Bürgerbeteiligung braucht Ressourcen.

Damit Bürgerbeteiligung gelingt, bedarf es Ergebnisoffenheit, transparenter Entscheidungen, freiem Zugang, Vielfalt von Perspektiven, anonymer beteiligung, beteiligung von jungen Menschen, Bekanntmachung und einer neutralen Moderation.

Aber nicht nur das - durch Bürgerbeteiligung entstehen Aufwände, für die finanzielle und personelle Ressourcen benötigt werden. Für gelingende Bürgerbeteiligung ist es deswegen unerlässlich, die benötigten Ressourcen von vornherein einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.

All municipal projects in which a greater interest on the part of the public is assumed are documented by the administration as early as possible in a project list which is publicly accessible on the Internet. The list of projects not only makes clear for which projects informal citizen participation by the administration (or the municipal undertakings) is planned, but also for which projects informal citizen participation by citizens can be additionally encouraged. Finally, the list also indicates for each project whether formal public participation is required by law.

The list of projects is updated regularly. If informal public participation is already provided for in the administration's list of projects, there is no need for citizens to suggest public participation for this project. For the suggestion of informal citizen participation, it is irrelevant whether formal participation is already prescribed for the municipal projects or not. In the former case, informal public participation can be carried out in addition (usually at an early stage) to formal public participation. In the latter case, informal public participation can also take place without formal public participation.