Als Radfahrer wissen Sie sicher, dass benutzungspflichtige Radwege durch Zeichen 237 StVO gekennzeichnet werden. Ein auf den Boden aufgemaltes Piktogramm ersetzt dieses Zeichen nicht und ordnet folglich auch keine Benutzungspflicht an.
Entsprechend der Beschilderung sind derzeit die Fahrbahn oder der in Richtung Osten rechts verlaufende baulich angelegte Radfahrstreifen die dem Radverkehr zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen. Der nicht freigegebene Gehweg ist für Radfahrer tabu, wie es der in der Mängelmeldung zitierte Polizist angegeben hat.
Leider hat die Verwaltung ihre ganz eigene, verkehrsrechtlich nicht begründbare Meinung, wonach die Freigabe des Gehwegs aus dem Aufstellen der Umleitungsschilder auf selbigen zu interpretieren ist.
(nachzulesen unter Mängelmeldung #4363-2020 und #4364-2020)
Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass auch Kraftfahrzeuge den Gehweg befahren dürfen, wenn deren Umleitungsschilder nicht auf der Straße, sondern auf den Gehwegen stehen ...
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
960
Diskriminierende Werbung
9
Gewässer
212
Laterne
1153
Müll
1869
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
459
Sonstiges
1689
Spielplatz/Sportanlage
226
Stadtbäume
465
Stadtgrün
499
Stadtwald/Wanderwege
642
Straße/Gehweg/Radweg
3963
Straßenreinigung/Winterdienst
615
Straßenschild
1036
Als Radfahrer ...
Permalink