Betreuerregistrierung
Für den Einstieg in den Beruf eines gerichtlichen Betreuers ist gemäß der seit 01.01.2023 geltenden Betreuerregistrierungsverordnung eine Registrierung in der Stammbehörde erforderlich. Weitere Registrierungsvoraussetzungen finden Sie im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ab § 23. Wichtig sind insbesondere die erforderliche Sachkunde und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Details
Registrierung
Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des Betreuers befindet oder errichtet werden soll. Sie können vor Antragstellung einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Dem Registrierungsantrag sind beizufügen:
- führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlung – oder Strafverfahren anhängig ist
- Erklärung, ob in letzten 3 Jahren Registrierung erfolgte bzw. widerrufen wurde
- Erklärung über beabsichtigte Organisationsstruktur und zeitlichen Gesamtumfang
Nachweise Ihrer Sachkunde wie Zeugnisse, Aus- und Fortbildungsunterlagen bzw. Bestätigung der Teilnahme an einem Modulschulungskurs, siehe unten.
Im Registrierungsverfahren folgt ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Eignung mit 2-3 Mitarbeiter/-innen der Betreuungsbehörde. Anschließend werden Sie gebeten, entsprechend § 23/1 BtOG einen Nachweis über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beizubringen. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird in einem Verwaltungsakt binnen 3 Monaten eine Entscheidung erfolgen.
Sachkunde nachweisen
Nach der Betreuerregistrierungsverordnung sind die erforderlichen Kenntnisse in einem Curriculum auf 11 Module verteilt. Die Stammbehörde prüft zunächst, ob Inhalte einer abgeschlossenen Ausbildung, nachweisliche Berufserfahrungen u.a. in die Bewertung einbezogen werden können. Jedes Modul, das nicht anderweitig nachgewiesen werden kann, ist in einem Einzellehrgang zu absolvieren. Ein vollständiger Sachkundelehrgang umfasst 270 Zeitstunden. Wer über einen Hochschulabschluss verfügt, kann sich bis zu 50 Prozent in einer Selbstlernphase aneignen, das betrifft nicht die Module 10 und 11. Die Betreuungsbehörde berät zu zugelassenen Sachkundeträgern.
Stand Juni 2023 sind in Deutschland bereits Sachkundelehrgänge von 14 Trägern anerkannt. In Thüringen gibt es noch keinen anerkannten Träger; nach dem Gesetz werden aber auch in anderen Bundesländern absolvierte Sachkundelehrgänge; auch Einzelmodule anerkannt. Unter Links finden Sie eine stets aktuelle Liste der anerkannten Anbieter von Sachkundeträgern.
Studiengänge und Zertifikatsausbildungen Betreuung
Es gibt in Deutschland verschiedene Studiengänge zum Thema rechtliche Betreuung, z.B.
- „Fernstudium Berufsbetreuer“ (Hochschule Wismar), Fernstudium, Abschuss: Bachelor
- „Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft“ (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), Fernstudium, Abschluss: Master of Laws (LL.M)
- Zertifizierter Berufsbetreuer/in Technische Hochschule Deggendorf, Zentrum für Akademische Weiterbildung, Abschluss: Hochschulzertifikat Curator de jure
Eine Hochschulausbildung ist die Voraussetzung für den Erhalt der höchsten Vergütungsstufe.
Ausnahmen für den Nachweis von Sachkunde
Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen, benötigen Sie laut Gesetz keinen weiteren Nachweis der Sachkunde.
Was verdienen Berufsbetreuer/-innen?
Die Vergütung rechtlicher Betreuer/-innen erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Fallpauschalen. Ob die Einkünfte auskömmlich sind, hängt vom Berufsabschluss und verschiedenen weiteren Faktoren ab. Entscheidend ist, welche Einnahmen man über das Führen von Betreuungen erzielen kann und welche Kosten dem gegenüberstehen. Die Höhe der Fallpauschalen richtet sich nach der bisherigen Dauer der Betreuung, der Wohnform des Klienten sowie dessen finanziellen Verhältnissen (mittellos oder „vermögend“).
Alle 3 Monaten kann für jeden einzelne Klienten ein Vergütungsantrag beim Betreuungsgericht gestellt werden. Die Eingruppierung in eine der Vergütungsgruppen A,B oder C richtet sich gemäß Vormünder-und Betreuervergütungsgesetz nach dem erlangten Berufsabschluss. Etwa 40-50 Betreuungen sind erforderlich, um je nach Bürosituation (ggfs. Angestellte, soziale Absicherung, Auslagen Betriebsausgaben) ein auskömmliches Einkommen zu erlangen.
Was muss bei der Existenzgründung beachtet werden?
Soziale Absicherung: Krankenversicherung, Altersvorsorge, Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Gewerbe-Anmeldung: Als Berufsbetreuer/-in sind Sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Sie müssen aber keine Gewerbesteuer bezahlen. Seit 1.7.2013 besteht keine Umsatzsteuerpflicht und keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK mehr.
Berufsverbände
Die Berufsverbände wie der BdB oder der BVfB können bei vielen Fragen von Nutzen sein, z.B. IT-Basis, Datenschutz.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Gebühren
Für den Registrierungsbescheid wird gemäß Registrierungsverordnung eine Gebühr von 200 € erhoben.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Sanna Harmuth | Sachbearbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: sanna.harmuth@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4653 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.28 |