Hund anmelden / Hund ummelden / Hund chippen
Wer einen Hund hält muss den Hund anmelden, und zwar bei der Ordnungsbehörde, dem sogenannten Ordnungsamt. Der Halter des Hundes ist verpflichtet, den Hund chippen zu lassen - und zwar dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren, elektronisch auslesbaren Transponder (Mikrochip) durch den Tierarzt. Ebenso hat der Halter eine entsprechende Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Beides ist dem Fachdienst Kommunale Ordnung, Sachgebiet Hundehaltung, bei der Anmeldung des Hundes anzuzeigen und nachzuweisen.
Es ist außerdem eine Hundesteuer zu entrichten. Daher muss man den Hund auch beim Team Gemeindesteuern für die Zahlung der Hundesteuer anmelden oder wieder abmelden.
Details
Hunde müssen ordnungsbehördlich und steuerbehördlich in der Kommune angemeldet werden. Die Meldepflicht der ordnungsbehördlichen Hundehaltung ist im Einzelnen im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren geregelt.
Die vom Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Thüringer Landesamtes für Statistik gespeichert.
Verstöße gegen Ge- und Verbote des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) sind grundsätzlich bußgeldbewährt und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Hund ummelden
Bei Änderung der Verhältnisse muss man den Hund ummelden in folgenden Fällen:
- Haltung gefährlicher Hunde - Durchführung Erlaubnisverfahren
- Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Änderungsmitteilung wegen Umzug
- Änderungsmitteilung wegen Wechsel Haftpflichtversicherung
Unterlagen
- An- / Ummeldeformular
- Anzeige zur Hundehaltung
- Bescheinigung zur Pflichtversicherung (Hundehalter-Haftpflichtversicherung - Deckungssumme: 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
- Bescheinigung über die Kennzeichnung eines Hundes nach Thüringer Chippflichtverordnung (15-stellige Nummer des Mikrochip)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Die Meldung von Hundehaftpflicht und Mikrochip ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTiergefG)
- Thüringer Verordnung über die Art und Weise der Kennzeichnung von Hunden und über die Verwendung der Daten von Haltern und Hunden (Thüringer Chippflichtverordnung - ThürChipVO)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Wimmer | Sachbearbeiter Hundehaltung Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: hunde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2519 Raum: 01.01_13 |