#7059-2021

Beschreibung des Mangels

In der Moritz-Seebeck-Straße gibt es keine einzige Laterne. Völliger Planungsfehler!!! Die Grundschüler der dortigen Südschule müssen ihren morgendlichen Schulweg in Dunkelheit absolvieren. Wie kann das sein?
Der Fußgängerweg ist auch viel zu schmal. Für ein Rollstuhlfahrer unbenutzbar! Wer ist dafür Verantwortlich?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Tiefbau Stadtraum - Sekretariat
Geokoordinaten
50.922240858007, 11.568324565887

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Straßenbeleuchtung in der Straße wurde nicht vergessen, sondern konnte wegen Lieferschwierigkeiten noch nicht montiert werden.
Der Gehweg entspricht incl. begehbarer Baumscheiben den aktuellen Planungsrichtlinien.

FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7166-2021, die neue ID ist: #7059-2021.

Kommentare

Die Straßenbeleuchtung wurde nicht vergessen, sondern konnte wegen fehlender Bauteile noch nicht aufgestellt werden. Dies wird schnellstmöglich nachgeholt. Der Gehweg (Nord) entspricht mit 2,5m der Regelbreite. Die Baumscheiben im Gehweg sind zulässig und begehbar ausgebildet.

Vielen Dank für ihren Kommentar dazu. Doch Ihre Aussagen sind fehlerhaft. Die gesamte Gehwegbreite, inklusive Bäume, beträgt 2,30 m. Der begehbare Bereich zwischen Außenbord und unterer Baumschutz beträgt nur 1,05 m. Zulässige Gehwegbreite ist 1,20 m! Den neuen gegenüberliegenden Fußweg kann man nicht nutzten, da er von parkenden Autos blockiert ist.

Entsprechende Platzhalter oder Markierungen für geplante Laternenmasten sind nicht zu erkennen! Das heißt, der Fußweg muss nochmal geöffnet werden.

Fazit: Fehlplanung!!!

(Beweisfotos sind vorhanden, können hier aber nicht eingestellt werden.)

Ziemlich unhöflich! Mein weiterer Kommentar zu Ihrer Stellungnahme vom 10.12.2021 wurde hier nicht dargestellt und veröffentlich. Darin stand, dass Ihre Aussagen fehlerhaft sind. Ich habe vor Ort ein Aufmaß ausgeführt und diese Angaben mitgeteilt. Aber um weiteren Diskussionen aus dem Weg zu gehen, hat man jetzt diese Meldung "geschlossen". So kann man das natürlich auch handhaben!

<p>Werter Gast,</p>

<p>insofern ihr Kommentar unseren Richtlinien entspricht, wird dieses auch freigegeben. Die Prüfung der Kommentare erfolgt stehts manuell und kann bei der Vielzahl an Eingängen auch zeitverzögert erfolgen.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

Der Gehweg ist weder 2,50 m breit, noch entspricht die Breite im Bereich der Baumscheiben dem geforderten Mindestmaß von 1,20 m. Tatsächlich liegt die durchgängige Breite bei 2,30 m, im Bereich der Baumscheiben bei 1,05 m.

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