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Fahrzeug abmelden

Fahrzeuge wie bspw. ein Auto abmelden: online oder persönlich vor Ort

Eine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeuges, z. B. eine Autoabmeldung, können Sie persönlich bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland beantragen.

Für in Jena zugelassene Fahrzeuge können Sie die Abmeldung Ihres Fahrzeuges auch über unseren Onlinedienst beantragen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (sind Antragsteller und Fahrzeughalter identisch genügt die Vorlage der ZB I)
  • Kfz-Kennzeichen - Nach Entstemplung werden die Kennzeichen wieder ausgehändigt oder können hier der Entsorgung zugeführt werden.
  • Wenn das Fahrzeug nicht verschrottet wird: Erklärung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist. Zu beachten bei Vollmachten - nutzen Sie daher unser Muster Abmeldungsvollmacht.
  • Wenn das Fahrzeug verschrottet wird: Verwertungsnachweis bzw. Verbleibserklärung gemäß Altautoverordnung
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument (Kopie) des Fahrzeughalters

Hinweis: Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II zum Zweck der Außerbetriebsetzung nicht bei der Bank  angefordert werden! Es genügt eine schriftliche Einverständniserklärung dieser zur Außerbetriebsetzung.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes 6,90 €
Entgegennahme des Verwertungsnachweises / der Verbleibserklärung (Entsorgung bzw. Demontage des Fahrzeugs durch einen Verwertungsbetrieb) bei Abmeldung  5,10 €
Entgegennahme und Verarbeitung des Verwertungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt 10,20 €
Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke einer späteren Wiederzulassung oder für ein neues Fahrzeug 2,60 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung II notwendig sind 15,30 €

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland