Korruptionsverdacht in der Verwaltung melden
Wer in Jena etwas zum Thema Korruption vorzutragen hat, kann in jedem Fall davon ausgehen, dass diesen Hinweisen nachgegangen wird. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt, auch anonymen Hinweisen wird gefolgt.
Sie können sich entweder an den Antikorruptionsbeauftragten oder den Vertrauensanwalt wenden.
Details
Antikorruptionsbeauftragter
Die Zuständigkeit des Antikorruptionsbeauftragten erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigenbetriebe. Er ist Ansprechpartner für besorgte Bürgerinnen und Bürger und vor allem für die Mitarbeiter der Verwaltung selbst.
Kontakt zum Antikorruptionsbeauftragten aufnehmen
Setzen Sie sich bei einem Verdacht oder in sonstigen Korruptionsangelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung Jena ausschließlich mit dem Antikorruptionsbeauftragten in Verbindung, es sei denn, Sie wenden sich direkt an Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Vertrauensanwalt
Neben dem Antikorruptionsbeauftragten wurde eine weitere Anlaufstelle geschaffen.
Mitunter kann die direkte Kontaktaufnahme zur Verwaltung mit Vorbehalten und Besorgnissen verbunden sein, da Betreffende sich womöglich der vertraulichen Behandlung ihrer Hinweise nicht sicher sind oder die Befürchtung haben, dass ihr Handeln nachteilige Auswirkungen auf ihr Leben oder ihre Arbeit haben könnte.
Die Informationen sogenannter „Whistleblower“ sind aber für die Aufklärung von Korruption von erheblicher Bedeutung, so dass zur Erleichterung und Verringerung etwaiger Hemmnisse eine zweite Kontaktstelle außerhalb der Verwaltung eingerichtet worden ist – in Gestalt eines sogenannten Vertrauensanwalts.
Zugelassener Rechtsanwalt (Vertrauensanwalt)
Beim Vertrauensanwalt handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Ihm können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, aber auch Bürgerinnen und Bürger ebenso verdächtigte Korruptionsfälle melden, ohne dabei Gefahr zu laufen, als Informant berufliche oder persönliche Nachteile befürchten zu müssen. Der Vertrauensanwalt ist von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht berechtigt, die Identität des Hinweisgebers zu offenbaren.
Der Anwalt nimmt hierbei die Hinweise entgegen, prüft diese und leitet sie, soweit er den Sachverhalt für ausreichend substantiiert erachtet, an die zuständige Stelle weiter. Eigene Ermittlungsmaßnahmen führt er nicht durch.
Weitere Hinweise finden Sie im Flyer des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (PDF).
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie persönlich oder telefonisch einen termin.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Dr. Susan Volkmann-Schwind | Antikorruptionsbeauftragte Fachdienst Recht |
E-Mail: fd-recht@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2088 |
Cord Hendrik Schröder | Vertrauensanwalt Rechtsanwälte Komischke & Kollegen |
E-Mail: ra_schroeder@t-online.de Telefon: 0049 3641 8767-0 |