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Gaststättengewerbe anmelden

Wenn Sie gewerblich Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, dann betreiben Sie eine Gaststätte im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes. 

Die erforderliche Gewerbe-anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Eröffnung erfolgen.

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Nicht-EU-Ausländern: Nachweis Aufenthaltstitel
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei Gewerbe-anmeldung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim Bürgerservice)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr

Hinweis

Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.

Leistungen Gebühren
Gewerbe-anmeldung 25,- €
Zuverlässigkeitsprüfung 40,- €
Auszug Gewerbezentralregister 13,- €
Führungszeugnis (beim Bürgerservice) 13,- €

Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kammacher

Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten

Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung

Team Gewerbe

E-Mail: gewerbe@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2162

Raum: 01.01_07

Standort

Team Gewerbe (GAZ)

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland

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