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Diskussion: Die Finanzierung des Straßen(aus)baus – Teil 1 – Straßenbaubeiträge
Alles über Beitragserhebung Allgemein

Diskussion: Die Finanzierung des Straßen(aus)baus – Teil 1

Sprechblasen in grau und grün. Darunter das Wort "Diskussion" in grün.

Nachdem ich vor kurzem meine Tätigkeit in der Abteilung Beiträge beim Kommunalservice der Stadt Jena antrat, wurden mir die ersten Fragen von Freunden und Bekannten zum Thema gestellt. Eine der dringendsten war folgende: Wieso werden Beiträge für Straßen(aus)bau erhoben, wenn jeder Steuern zahlen muss, die dafür ebenso verwendet werden könnten? Warum reichen diese Einnahmen nicht aus um eine Straße (aus)zu bauen?

Im Folgenden soll versucht werden diese Fragen zu beantworten. In diesem ersten Teil werden gesetzliche Regelungen vorgestellt, die das Thema Straßenbaulast betreffen. Ein zweiter Teil klärt die Frage, wer für welche Steuern „zuständig“ ist. Im dritten und letzten Teil wird es dann um Beiträge an sich und eine mögliche Abschaffung von Straßenbaubeiträgen gehen.

Träger der Straßenbaulast

Eine Karte der Stadt Jena. Zu sehen sind die Grenzen der Stadt und besonders alle größeren Straßen, die durch die Stadt führen (B 7, B 88, A 4).
Gesamtkarte der Stadt Jena – © Stadt Jena, Kartenportal.

Zunächst muss festgestellt werden, wer für welche Straßen zuständig, d.h. der Straßenbaulastträger ist. Dieser trägt die Verantwortung für den Bau, die Unterhaltung/Instandhaltung und den Betrieb von Straßen und Wegen (dazu gehören auch: zugehörige Straßenausstattung und Bauwerke, wie Brücken, Tunnel oder Lärmschutzwände). Dies ist, je nachdem welche Straßen betroffen sind, unterschiedlich.

 

Der Bund ist Straßenbaulastträger für Bundesautobahnen und Bundesstraßen (§ 3 Bundesfernstraßengesetz), wobei das Land diese Aufgaben für den Bund übernommen hat. Für Landesstraßen ist das Land Thüringen Träger der Straßenbaulast, für Kreisstraßen sind es die Landkreise und für Gemeindestraßen selbstverständlich die Gemeinden (§ 43 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz).

 

 

Eine Besonderheit besteht bei Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern – diese sind auch zuständig für Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen. Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind zusätzlich Straßenbaulastträger für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen.

Die Stadt Jena ist also sowohl für ihre eigenen Straßen zuständig, als auch für Landes- und Bundesstraßen, die durch Jena hindurch führen, und hat damit die Verantwortung für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb dieser.

…Weiter geht es in Teil 2…

/AE

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Hans Eckstein

    Die gnadenlose Abzocke der Bürger durch das brd Regime ist „alternativ los“. Deutscher Michel wehr dich kauft die Lügen nicht mehr ab.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Eckstein,
      natürlich ist eine Beitragserhebung nicht „alternativlos“ – wie Sie auch den beiden weiteren Teilen unserer Diskussion entnehmen können. Es ist abzuwägen, welche Variante nun „die Richtige“ ist – jede wird wahrscheinlich Befürworter und Gegner finden. Keine Lösung wird den Interessen aller Beiteiligter (und vergessen Sie nicht: auch die Kommunen sind Beteiligte) gerecht werden können.
      Wir freuen uns selbstverständlich darüber, wenn Sie Vorschläge diskutieren.

      Ihre Abteilung Beiträge / AE

    • Abteilung Beiträge

      Lieber Herr Eckstein,

      wir wissen nicht, was Sie dazu bewegt, unsere demokratische Grundordnung als „alternativloses BRD Regime“ zu bezeichnen. Aber zur Grundordnung gehört eben auch die Meinungsfreiheit, weshalb Sie den „deutschen Michel“ auch gerne zur Gegenwehr auffordern dürfen oder ihm raten dürfen, „die Lügen“ nicht mehr abzukaufen. Welche Lügen meinen Sie denn? Vielleicht kann ich Ihnen ja noch kondtruktiver antworten.

      Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen

      gez.

      Rainer Sauer

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