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Abschaffung der SBB-Erhebung: Wie hoch wären die Einnahmeausfälle? – Straßenbaubeiträge
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Abschaffung der SBB-Erhebung: Wie hoch wären die Einnahmeausfälle?

Straßenbauarbeiten in Jena

Im Falle eines Verzichts auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind – unabhängig von der rechtlichen und finanztechnischen Einschätzung – vor allem zwei Fragen von Bedeutung:

1.) Wie hoch wären die Einnahmeausfälle für die Stadt Jena?

2.) Wenn in der Vergangenheit entrichtete Straßenbau- bzw. Straßenausbaubeitäge den Beitragspflichtigen zurück zu erstatten wären, in welcher finanziellen Größenordnung würde sich dies bewegen?

Zuerst zur Frage der Einnahmeausfälle: in den letzten zehn Jahren hat die Stadt Jena (wie berichtet) Straßen(aus)baubeiträge in einer Gesamthöhe von 6,48 Mio. € eingenommen. Aufgesplittet auf die Einzeljahre waren dies (gerundet)…

2008 = 734.000 €, 2009 = 555.200 €, 2010 = 675.500 €,
2011 = 472.600 €, 2012 = 487.700 €, 2013 = 827.800 €, 2014 = 704.000 €,
2015 = 565.300 €, 2016 = 675.500 € und 2017 = 779.900 €.

Hieraus ergibt sich für den Zeitraum 2008 bis 2017 eine jährliche Einnahme von durchschnittllich knapp 650.000 €, wobei sich die Straßenbaubeitragseinnahmen in den letzten fünf Jahren auf ca.  3,55 Mio. € bzw. jährlich durchschnittlich 710.000 € verbessert haben. Dies wäre auch die Zukunftsprognose:

Im Mittel führt ein Verzicht auf die Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen zu Einnahmeausfällen im Wirtschaftsplan des Kommunalservice Jena von mindestens 650.000 € jährlich.

Die zweite Frage wird in einem späteren Bericht beantwortet.

/ RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Robert Jost

    Sehr geehrte Damen und Herren, für die Baumaßnahme Julius Schaxel Str. stellt sich die Sinnfrage einer grundhaften Erneurung der Straße nach 2017 erfolgten Erneuerung des Abwassers, Trinkwassers und der Gasleitung sowie der dazugehörigen Hausanschlüsse. Die Straße wurde im Rahmen dieser durchgeführten Maßnahmen mit Sand , Schotter, Frostschutz aufgefüllt und entsprechend verdichtet und mit einer Schwarzdecke versehen und ist besser wie zuvor. Bei der Vorstellung der Maßnahme in derOrtsteilsitzung wurde die Frage nicht beantwortet . Im Ergebnis des Ausbaus der Straße ergaben sich 6 Stellplätze. Da stellt sich die Frage nach Aufwand und Nutzen. Die Straße ist bis zur Nr 20 in einen einwandfreien Zustand und grundhaft saniert. Warum der östliche Teil der Straße 2016 nur teilweise saniert und verfüllt wurde muss der Bauherr beantworten und vor allem finanziell verantworten. Es ist also eine neue Situation entstanden gegen den Beschluss des SEA die Staße grundhaft zu erneuern.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Jost,

      wir nehmen Ihre Bedenken natürlich ernst, deshalb wird der Abteilungsleiter der Abteilung Beiträge Herr Sauer Ihnen noch vor der Informationsveranstaltung am 11.04.2018 einen termin zu einem persönlichen Gespräch anbieten. Hierbei werden die von Ihnen geschilderten Sachverhalte in aller Ausführlichkeit diskutiert und wir versuchen eine Lösung der Situation, mit der Sie zufrieden sind, zu erreichen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Antonia Erdmann

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