Bundestagswahl
Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt. Nach Festlegung des Wahldatums werden die Informationen dieser Seite aktualisiert.
Details
Informationen
Am 08.12.2020 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 26.09.2021 als Wahltag für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag festgelegt. Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
Im Wahlkreis 191 "Jena-Sömmerda-Weimarer Land I" stehen folgende Wahlkreisbewerber und Parteien zur Wahl: Muster Stimmzettel (PDF).
Sie können entweder im Wahllokal oder per Brief wählen. Die Briefwahlunterlagen können Sie online beantragen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 26.09.2003 oder früher)
- seit mindestens 26.06.2021 im Wahlgebiet Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch)
Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.
Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2021
Die Stadt Jena bildet mit Sömmerda und dem Weimarer Land I den Bundestagswahlkreis 191. Der Wahlkreis ist wiederum in einzelne Wahlbezirke untergliedert, für die Stadt Jena finden sie die Wahlbezirke hier. Außerdem finden Sie eine Liste der Wahllokale sowie ein Straßenverzeichnis unter Downloads.
Wählerverzeichnis
Eintragung von Amts wegen
Sie können Ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Wohnungslose
Wahlberechtigte, die sich in Jena aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, müssen bis zum 05.09.2021 die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen.
Umzug innerhalb von Jena nach dem 15.08.2021
Wahlberechtigte, die nach dem 15.08.2021 innerhalb Jenas umziehen, bleiben in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie am 15.08.2021 gemeldet waren. Falls sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahlraum wählen können, beantragen sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Zuzug nach Jena nach dem 15.08.2021
Wahlberechtigte, die aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Jena zugezogen sind und sich im Zeitraum 16.08.2021 - 05.09.2021 in Jena mit Hauptwohnung anmelden, sind im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort eingetragen, so dass Sie am Wahltag in ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich auch von ihrer früheren Wahlbehörde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Auf Antrag werden sie in diesem Zeitraum in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eingetragen und aus dem Wählerverzeichnis ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in Jena liegende Nebenwohnung nach dem 15.08.2021 als Hauptwohnung anmelden bzw. in Jena eine weitere Wohnung beziehen, die Ihre Hauptwohnung wird.
Nach dem 05.09.2021(Ausschlussfrist) ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag grundsätzlich nicht mehr möglich.
Zuzug aus dem Ausland (Anmeldung nach dem 15.08.2021 - 05.09.2021)
Falls bisher keine Wohnung in Deutschland bestand und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgte, können bis zum 05.09.2021 bei der Wahlbehörde der Stadt Jena, schriftlich Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an die Wahlbehörde der Stadt Jena, um Ihre Wahlberechtigung klären zu lassen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählererzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, dem 05.09.2021, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in Jena gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Anlage 2 Bundeswahlordnung) an die Wahlbehörde.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters eingestellt: Informationen für Auslandsdeutsche und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Der Bundeswahlleiter.
Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Der Postversand erfolgt ab 20.08.2021 bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl. Die Wahlbenachrichtung erfüllt zwei Funktionen:
Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt. Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, auch gern online, beantragen.
Antragswege für Briefwahlunterlagen
- Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 20.08.2021 und endet am Donnerstag den 23.09.2021, 12:00 Uhr vor dem Wahltermin, da die Unterlagen vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen würden. Dies gilt auch für die Beantragung per formloser E-Mail.
- schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen.
- Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 bis 15:00 Uhr abgeholt werden. Dazu sprechen Sie (Bevollmächtigung) bitte Am Anger 28, 07743 Jena vor.
- Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Ablauf/Fristen
- Frist zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 20.08.2021 endet am Donnerstag vor dem Wahltermin also am 23.09.2021, 12:00 Uhr.
- Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eintreffen; Postlaufzeiten sind zu beachten.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Wahlhelfermanagement |
Wahlbehörde |
E-Mail: wahlhelfende@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4455 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Herr Matthias Bettenhäuser | Wahlleiter Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2005 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Frau Diana Kölbel | stellvertretende Wahlleiterin Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2120 Fax: 0049 3641 49-2114 |