This is a cache of https://umwelt.jena.de/de/artenschutz. It is a snapshot of the page at 2024-11-04T19:01:40.746+0000.
Artenschutz | Jena Umwelt Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Artenschutz

Artenschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz von Pflanzen und Tieren in ihrer natürlichen und historischen gewachsenen Vielfalt und somit dem Erhalt der Biodiversität dienen.

Die Erhaltung der Artenvielfalt entwickelt sich immer mehr zu einer globalen Aufgabe. Mit Tieren und Pflanzen oder Teilen von ihnen wird weltweit Handel getrieben. Bei einigen Arten führte dies zu besorgniserregenden Bestandsabnahmen.

Seit 1973 regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) auf internationaler Ebene den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das Übereinkommen wurde durch die EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 in der Europäischen Union und durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in nationales Recht umgesetzt.

Handel, Haltung und Zucht geschützter Arten sind bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular Tierbestandsanzeige, das Sie unter Artenschutz - Anzeige geschützter Arten im Dienstleistungsportal der Stadt finden.

Auch regional und lokal betrachtet kommt dem Schutz der heimischen Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume eine hohe Bedeutung zu. Trotz deutlicher Verbesserungen in den letzten Jahren sind einige Arten weiterhin in ihrem Bestand gefährdet.

Der Landschaftsraum in Jena setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume zusammen. Entsprechend hoch ist die Verantwortung für den Schutz der dort lebenden, teils sehr seltenen Pflanzen- und Tierarten. Einige geschützte Arten teilen sich ihren Lebensraum mit dem Menschen. Sie brüten oder überwintern in Gebäuden oder nutzen unsere Gärten und Parks als Brut- und Nahrungsplätze, was mitunter zu Konflikten führt.

Wild lebende Tiere geschützter Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Eine Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist verboten. Abriss- und Sanierungsarbeiten, die geschützte Arten beeinträchtigen können, sind vorab bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.

Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen sind aus Gründen des Artenschutzes nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig und bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt:

sowie unter Downloads.

Gut durchgrünte Städte fungieren bereits heute vielerorts als Oasen der Insektenvielfalt inmitten einer immer stärker „ausgeräumten“ Kulturlandschaft. Dabei darf es gern bunt zugehen und auch vermeintlich "unordentlich" wirkende Wiesen und Gehölzbestände sind erlaubt.

Die Stadt Jena möchte einen Beitrag für die Erhöhung des Insektenanteils im Stadtgebiet leisten und hat hierfür einen Leitfaden erstellt. Den zentralen Teil bilden 11 Maßnahmen, mit welchen die Pflanzen- und damit die Insektenvielfalt in der Stadt erhalten bzw. erhöht werden können. Er enthält darüber hinaus viel Wissenswertes über Insekten und ihre wichtige Funktion in Ökosystemen.

Der Leitfaden bietet den städtischen Eigenbetrieben eine klare Orientierung für die Pflege und Bewirtschaftung der städtischen Wiesen, Hecken und Gebüsche. Darüber hinaus steht er den Wohnungsgesellschaften, interessierten Unternehmen und Privatpersonen als Handlungsempfehlung zur Verfügung.

Den Leitfaden finden Sie unter Downloads.

Bei der Zulassung von Vorhaben oder bei Planungen ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegen und dadurch Tiere oder Pflanzen aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten vom Vorhaben nachteilig betroffen sind. Hierzu wird in der Regel ein eigener Fachbeitrag, eine "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" verfasst.

Im Rahmen einer Vorprüfung wird dabei zunächst geklärt, welche saP-relevanten Arten vom Vorhaben betroffen sein können. Für diese ist dann eine  Bestandserfassung sowie die Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich.

Das Eintreten eines Verbotstatbestandes kann z. B. durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen oder sogenannte "vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen" (CEF-Maßnahmen) verhindert werden. Anderenfalls sind Ausnahmevoraussetzungen zu prüfen.

Wer sich in Thüringen aktiv für die Erhaltung und die Schaffung von Fledermausquartieren in besiedelten Bereichen einsetzt, kann die Plakette „Fledermausfreundlich“ erhalten. Diese wird von der unteren Naturschutzbehörde vergeben. Gut sichtbar am Quartier angebracht, weist sie auf das besondere Engagement der Bewohner oder des Besitzers der Liegenschaft hin.

Die Plakette „Fledermausfreundlich“ können erhalten:

  • Besitzer von Gebäuden mit Fledermausvorkommen, die sich für dessen Fortbestand einsetzen,
  • Bauherrn, die bei Renovierung, Sanierung oder Neubau von Gebäuden bestehende Quartiere erhalten oder neue schaffen,
  • Eigentümer von unterirdischen Liegenschaften, wie Keller, Höhlen oder Stollen, die diese Objekte in einen fledermausfreundlichen Zustand bringen oder einen solchen erhalten.

Wer sich über die Schaffung oder den Erhalt von Fledermausquartieren erkundigen oder an der Aktion „Fledermausfreundlich“ teilnehmen möchte, kann sich gern an die untere Naturschutzbehörde wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Stiftung FLEDERMAUS - Aktion FLEDERMAUSFREUNDLICH.

Die Hornisse (Vespa crabro) ist die größte einheimische Faltenwespe. Das Gift der Hornisse ist nicht gefährlicher als Wespen- oder Bienengift.

Besonders im Nestbereich mögen Hornissen bestimmte Störungen nicht. Sie werden daher im Umkreis von etwa 4 Metern ihr Nest verteidigen. Heftige Bewegungen, Erschütterungen, Rasenmähen oder die Benutzung ähnlicher Geräte sollten vermieden werden. Ferner reagieren Hornissen empfindlich auf das Verstellen der Flugbahn, Veränderungen am Flugloch und am Wabenbau sowie auf Anatmen.

Bei unerwarteten Begegnungen hilft es in der Regel, Ruhe zu bewahren und sich vorsichtig zurück zu ziehen.

Hornissen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst stirbt der gesamte Staat ab. Die Jungköniginnen überleben, nutzen aber das alte Nest im folgenden Jahr nicht mehr. Sie suchen sich ein neues Quartier.

Hornissen zählen, wie auch alle heimischen Hummeln, Bienen und einzelne Wespenarten, zu den besonders geschützten Tierarten. Danach ist es nicht gestattet, den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden. Bitte führen Sie daher auf keinen Fall eigene Maßnahmen am Nest durch.

Gern steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde beratend zur Seite. Meist reichen kleine Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen, um die Tiere eine Saison lang auf dem Grundstück wohnen zu lassen. In Ausnahmefällen ist es erforderlich, Nester umzusiedeln und an einen anderen Standort zu verbringen. Dies erfordert eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, welche vorab zu beantragen ist.

Einige Arten wandern unbeabsichtigt durch den Welthandel oder Reisende in heimische Lebensräume ein und gefährden dort die biologische Vielfalt. Andere Arten breiten sich infolge des Klimawandels immer weiter aus, erobern neue Territorien und bedrängen so unter Umständen die einheimischen Arten.

Mit der EU-Verordnung Nummer 1143/2017 sollen die negativen Auswirkungen invasiver Arten im Gebiet der Europäischen Union verhindert bzw. minimiert werden. Zentrales Element der Verordnung ist eine Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste). Derzeit sind insgesamt 49 invasive Tier- und Pflanzenarten gelistet.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz (BfN):

Sie blüht gelb und viele halten sie für Raps. Im Mai ist sie nicht zu übersehen, auf Wiesen, an Straßen oder Wegen.

Orientalische Zackenschote links und rechts am Straßenrand im Frühsommer


Orientalisches Zackenschötchen (Bunias orientalis), © Stadt Jena / Foto: J. Blank

Die Orientalische Zackenschote (Bunias orientalis) ist vermutlich aus der Kaukasusregion eingewandert und breitet sich in Mitteleuropa und so auch im Mittleren Saaletal nahezu ungebremst aus. Sie verdrängt einheimische Pflanzenarten und bietet Tieren kaum Lebensraum.

Die untere Naturschutzbehörde hat zusammen mit dem NABU, der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen und dem Phyletischen Museum ein Faltblatt erstellt, mit dessen Hilfe Sie die Zackenschote erkennen und ihre weitere Ausbreitung verhindern können. Das Faltblatt finden Sie unter Downloads.

Seit einigen Jahren werden in Jena Arbeitseinsätze zur Bekämpfung der Zackenschote durchgeführt. Aktuelle Hinweise erhalten Sie beim Phyletischen Museum - Arbeitseinsätze zur Bekämpfung der Zackenschote.

Standort

Team Naturschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland