Einreise zwecks Arbeit
Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Auch wenn Sie sich aktuell in einem Land der EU oder des EWR aufhalten, gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen nach Deutschland entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit.
Für Ihre Einreise nach Deutschland benötigen Sie deshalb ein Visum. Um eine Arbeit aufzunehmen, beantragen Sie ein Visum für Erwerbstätigkeit nach § 18 bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland.
Das Visum wird nur erteilt, wenn Sie ein konkretes Arbeitsangebot bzw. einen Arbeitsvertrag besitzen. In Deutschland dann hängt die Vergabe eines Aufenthaltstitels in den meisten Fällen davon ab, ob die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zustimmt.
Einreise zu anderen Bedingungen
Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab.
- Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
- Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine aufenthaltserlaubnis beantragen.