Zulassung kennzeichenpflichtiges Kfz mit Betriebserlaubnis - Neuzulassung
Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.
Möchten Sie hingegen ein zulassungsfreies Fahrzeug ummelden (innerhalb Jenas oder nach Jena - mit oder ohne Halterwechsel), dann informieren Sie sich hier: Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis.
Details
Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 4 Abs. 2 FZV für folgende Fahrzeugarten:
- Leichtkraftrad
- selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
- Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
- Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)
Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 26 FZV, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.
Unterlagen
- Vordruck Betriebserlaubnis oder Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung)
- Kaufvertrag im Original
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Entweder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei Vorlage CoC oder bereits erteilter Betriebserlaubnis |
29,60 € |
oder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei gleichzeitiger Erteilung der Betriebserlaubnis |
58,20 € |
ggf. bei manueller Erfassung der Technikdaten | 15,30 € |
ggf. wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen | 10,20 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen (extern) |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |