Selbständige Tätigkeit
Bei einer selbständigen Tätigkeit tragen Sie selbst Initiative und Risiko Ihres Unternehmens. Im Gegensatz zur abhängigen Beschäftigung sind Sie eigenverantwortlich für Ihre soziale Absicherung zuständig und auch steuerrechtlich gibt es Unterschiede.
Im Rahmen der Niederlassungsfreiheit dürfen Sie als Bürger der EU oder aus dem EWR sowie der Schweiz jederzeit eine selbständige Tätigkeit in freiberuflicher Form oder mit Gewerbeaufsicht aufnehmen.
Bei der Unternehmensgründung sind Sie gleichgestellt. Sie müssen also die gleichen Regelungen befolgen wie deutsche Unternehmensgründer.
Sie können den Weg in die Selbständigkeit wählen, wenn eine realistische Chance besteht, dass Sie in absehbarer Zeit den eigenen Lebensunterhalt mit Ihrer Unternehmung bestreiten können. Als Existenzgründer können Sie verschiedenste Fördermittel beantragen, die Sie während der Startphase Ihres Unternehmens unterstützen.
Weil Sie bei der Gründung eines eigenen Unternehmens viele Vorschriften, Rechte und Pflichten kennen müssen, sollten Sie sich entsprechend umfangreich beraten lassen. So benötigen Sie zwingend eigene Versicherungen für Ihre private und betriebliche Absicherung. Es gibt Existenzgründerseminare, die Sie nach Möglichkeit besuchen sollten.
Selbständigkeit ist in vielen Berufszweigen möglich und umfasst die niedergelassene Medizinerin genauso wie den Frisör, die Imbiss-Besitzerin und den Blogger.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bestimmte Berufsbezeichnungen in Deutschland geschützt sind. Auch wenn Sie glauben, dass Ihre praktischen Erfahrungen Sie für einen bestimmten Beruf qualifizieren, dürfen Sie Berufsbezeichnungen wie beispielsweise Heilpraktiker, Ingenieur oder Krankenpfleger nur dann für sich nutzen, wenn Sie über die in Deutschland nötigen Abschlüsse und Nachweise verfügen.