Baugenehmigung
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Gebäuden bedürfen nach § 62 einer Baugenehmigung soweit in den §§ 63 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen), 64 (Genehmigungsfreistellung), 83 (Genehmigung Fliegender Bauten) und 84 (Bauaufsichtliche Zustimmung) der Thüringer Bauordnung (ThürBO) nichts anderes bestimmt ist.
Details
Auf förmlichen Antrag des Bauherren wird das Baugenehmigungsverfahren im Verantwortungsbereich der Stadt Jena durch die Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Bauordnung (untere Bauaufsichtsbehörde) durchgeführt.
Die Baugenehmigung ist ein förmlicher und schriftlicher Verwaltungsakt der Bauaufsichtsbehörde der mittels Widerspruch und Klage angefochten werden kann.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlasste Baumaßnahme gemäß der erteilten Baugenehmigung und unter Beachtung der entsprechenden Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung sowie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.
Die Baugenehmigung gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.
Bauvorhaben im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung
Auf Grundlage des § 173 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch die Stadt Jena festgelegt, dass für alle Baumaßnahmen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen in der Gemeinde ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Dieses förmliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag des Bauherren oder Grundstückseigentümers von der Bauaufsichtbehörde durchgeführt.
Bauvorhaben im Sanierungsgebiet
Für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet ist neben der Baugenehmigung bzw. dem Vorbescheid eine Sanierungsgenehmigung für die identische Planung erforderlich. Die Sanierungsgenehmigung ist gesondert mit den erforderlichen Unterlagen bei der
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Stadtumbau und Infrastruktur
Am Anger 26, EG
Tel. 0049 3641 495101
zu beantragen.
Eine Bauausführung ist erst nach Vorliegen beider Genehmigungen / Bescheide möglich. Es wird aus sachlichen Gründen empfohlen den Bauantrag erst nach Erteilung der Sanierungsgenehmigung einzureichen (Vermeidung notwendiger Umplanung wegen abweichender Sanierungsgenehmigung). Für die Verfahren Abbruch, Grundstücksteilung, Abweichung und Baulasten ist ebenfalls eine Sanierungsgenehmigung erforderlich.
Ablauf/Fristen
Bearbeitung des Bauantrages
Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.
Nach Antragsannahme und Registrierung holt der Fachdienst Bauordnung die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein und stellt - sofern erforderlich - das gemeindliche Einvernehmen her. Danach erfolgt die Prüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie der bautechnischen Nachweise im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen.
Widerspricht das Vorhaben den einschlägigen baurechtlichen Vorschriften und kann eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung nicht erteilt werden oder ist der Bauherr nicht bereit, die Bauvorlagen nachzubessern, ist die Bauaufsichtsbehörde angehalten, den Bauantrag zurückzuweisen oder abzulehnen. Gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften als eingehalten ist die Baugenehmigung zu erteilen.
Eine eventuell erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wird innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens bearbeitet und ist Bestandteil der Baugenehmigung. Gleiches gilt für Genehmigungen nach örtlichem Baurecht, wie Ortserhaltungsatzungen.
Bearbeitungszeiten
Für das vereifachte Baugenehmigungsverfahren gilt eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten, mit der Möglichkeit der Verlängerung bis zu 2 Monaten in begründeten Ausnahmefällen. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Vorlage der erforderlichen und prüffähigen Unterlagen.
Für das reguläre Baugenehmigungsverfahren sind in der ThürBO keine Fristen vorgegeben.
Gültigkeit
Die Baugenehmigung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Sie kann, auf vor Fristablauf eingereichten, Antrag, um 3 Jahre verlängert werden.
Unterlagen
Benötigte Unterlagen | Weitere Informationen |
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Thüringer Antragsformular | Den Bauantrag finden Sie unter -> Downloads. |
Statistischer Erhebungsbogen | Erhebungsformulare der amtlichen Statistik in Thüringen |
Bauvorlageberechtigung und Fachplanernachweis | i.d.R. per Siegel od. Urkunde |
Baubeschreibung |
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aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan) | Geoinformation - Auszüge aus der Liegenschaftskarte |
Lageplan (Maßstab nicht kleiner als 1:500; i.d.R. 1:250) |
ggf. Teilpläne mit:
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Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, evtl. Fotos vom Bestand (§ 8 ThürBauVorlVO) | i.d.R. Maßstab 1:100 |
Brandschutznachweis (für Gebäudeklasse 4 u. 5, sowie Sonderbauten) | entsprechendes Formular finden Sie unter -> Downloads |
Beteiligung benachbarter Personen und der Öffentlichkeit (§ 76 ThürBO) | vorgeschrieben bei Abweichungen von nachbarschützenden Vorschriften (§ 73 ThürBO) => Unterschrift auf Lageplan, Schnitt und Ansichten mit Bezug zur Abweichung (vorzugsweise alle Nachbarn auf gleichem Exemplar) |
Zustimmung zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister | gilt als Empfehlung, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben |
Gutachten u.a. Nachweise |
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Erklärung zu bautechnischen Nachweisen gemäß § 72 ThürBO |
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Bautechnische Nachweise: gemäß § 72 ThürBO, nur bei Prüfpflicht (i.d.R 2fach) |
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Die angeführten Bauvorlagen sind abhängig vom beantragten Vorhaben, es sind nur die jeweils Erforderlichen einzureichen. Regelmäßig werden nicht alle erforderlich sein, in Einzelfällen können Andere hinzukommen.
Für das Genehmigungsverfahren nach § 173 BauGB in Erhaltungssatzungsgebieten sind im Regelfall einzureichen:
- Antragsformular
- Katasterplan
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Lageplan und Bauzeichnungen in Abhängigkeit der Baumaßnahme
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Mindestgebühr | 50 € |
vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 ThürBO) | 6/1000 vom Bauwert |
reguläres Baugenehmigungsverfahren (§ 66 ThürBO) | 7/1000 vom Bauwert |
Die Berechnung der konkreten Gebühr erfolgt für Gebäude im Regelfall in Abhängigkeit vom Bauwert (Gebäudeart- und Größe) und der Verfahrensart (vereinfacht oder regulär) sowie für andere bauliche Anlagen nach Tarifstelle 1.1 bis 1.7 entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO), im Sonderfall nach Zeitaufwand.
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO)
- Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
- Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
siehe auch weiterführende Links
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mario Krenitz | Sachbearbeiter Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: mario.krenitz@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5080 Mobil: 0049 162 2663221 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_46 |
Matthias Lohmann | Teamleiter stellvertr. Fachdienstleiter Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: matthias.lohmann@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5071 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_41 |
Frau Angelika Winter | Sachbearbeitung Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: angelika.winter@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5065 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_49 |
Kerstin Linde | Sachbearbeiterin Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: kerstin.linde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5074 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_25 |
Michael Gumpert | Sachbearbeiter Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: michael.gumpert@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5072 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_47 |
Wolfgang Hofmann | Sachbearbeiter Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: wolfgang.hofmann@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5073 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_42 |
Michael Meinz | Sachbearbeiter Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: michael.meinz@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5075 Mobil: 0049 162 2663220 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_40 |
Sebastian Mortag | Sachbearbeiter Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: sebastian.mortag@jena.de Telefon: 0049 3641 495090 Fax: 0049 3641 495055 Raum: 01_48 |
Kathrin Stenzel | Teamleiterin Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: kathrin.stenzel@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5067 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_43 |
Ines Müller | Sachbearbeiterin Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: ines.mueller@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5064 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_35 |
Kerstin Schütz | Sachbearbeiterin Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: kerstin.schuetz@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5077 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_44 |
Nadine Heger | Sachbearbeiterin Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: nadine.heger@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5087 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_45 |