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Zulassung kennzeichenpflichtiges Kfz mit Betriebserlaubnis - Neuzulassung

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.

Möchten Sie hingegen ein zulassungsfreies Fahrzeug ummelden (innerhalb Jenas oder nach Jena - mit oder ohne Halterwechsel), dann informieren Sie sich hier: Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis.

Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 4 Abs. 2 FZV für folgende Fahrzeugarten:

  • Leichtkraftrad
  • selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
  • Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
  • Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)

Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 26 FZV, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.

  • Vordruck Betriebserlaubnis oder Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung)
  • Kaufvertrag im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr

Entweder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei Vorlage CoC oder bereits erteilter Betriebserlaubnis

29,60 €

oder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei gleichzeitiger Erteilung der Betriebserlaubnis

58,20 €
ggf. bei manueller Erfassung der Technikdaten 15,30 €
ggf. wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen 10,20 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen (extern)  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827