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Vielen Dank für ihren Kommentar dazu. Doch Ihre Aussagen sind fehlerhaft. Die gesamte Gehwegbreite, inklusive Bäume, beträgt 2,30 m. Der begehbare Bereich zwischen Außenbord und unterer Baumschutz beträgt nur 1,05 m. Zulässige Gehwegbreite ist 1,20 m! Den neuen gegenüberliegenden Fußweg kann man nicht nutzten, da er von parkenden Autos blockiert ist.

Entsprechende Platzhalter oder Markierungen für geplante Laternenmasten sind nicht zu erkennen! Das heißt, der Fußweg muss nochmal geöffnet werden.

Fazit: Fehlplanung!!!

(Beweisfotos sind vorhanden, können hier aber nicht eingestellt werden.)

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