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Bebauungsplan B-Is 01 "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel" - 2. Änderung
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Bebauungsplan B-Is 01 "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel" - 2. Änderung

Für das Gebiet des Bebauungsplans „B-Is 01 „Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel“ wird die 2. Änderung der getroffenen Festsetzungen eingeleitet. Das Planungsziel ist die Anpassung der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in den Gewerbegebieten GE und in den eingeschränkten Gewerbegebieten GE(e) zur Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse aufgrund der Entwicklung des benachbarten Produktionsstandortes. Das Planverfahren soll nach § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 24/0257-BV – Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2025 „Veränderungssperre für den Bereich 2. Änderung des Bebauungsplans B-Is 01 "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel“"
  • Beschlussvorlage 24/0256-BV – Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2025 „Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans B-Is 01 "Im Semsenfleck und am Vogelherde / Im Kessel“"

Aktueller Bearbeitungsstand

Am 29.01.2025 wurden durch den Stadtrat die Einleitung des Verfahrens sowie die Veränderungssperre beschlossen. Damit kann die Erarbeitung des Vorentwurfs für die 2. Änderung des Bebauungsplanes beginnen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Sobald der Vorentwurf erarbeitet ist, soll die Öffentlichkeit über diesen informiert und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt voraussichtlich im III. Quartal 2025.

Kosten soweit bezifferbar

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Betroffenes Gebiet

Isserstedt

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

31.03.2025

Versionsnummer

1.0

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