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Anschriften / Hausnummern beantragen

Eine amtliche Anschrift erteilt die untere Straßenbaubehörde auf Antrag des Grund- bzw. Hauseigentümer oder Bauherren.

Durch die Erteilung der amtlichen Anschrift ist sichergestellt, dass eine Anmeldung von Personen im Bürgeramt und deren Registratur erfolgen kann. Ebenso erhalten auch andere Ämter der Stadtverwaltung oder Institutionen davon automatisch Kenntnis, so dass dem sich anmeldenden Bürger viele Wege und Unbequemlichkeiten erspart bleiben.

  • schriftlicher Antrag
  • Lageplan
  • Grundstücksidentifikation (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer erforderlich und/oder die Beifügung eines Katasterplanauszuges)
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Leistungen Gebühr
Erteilung einer Wohnanschrift, je nach Verwaltungsaufwand 40,00 € - 100,00 €
Adressänderungen / Löschungen 40,00 € - 100,00 €

 

  • §§ 126 Abs. 3, 200 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 5 Abs. 1 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG)

Name Funktion/Bereich Kontakt
Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde

Kommunalservice Jena, Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum

E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de

Telefon: 0049 3641 4989-162

Fax: 0049 3641 4989-189

Standort

Kommunalservice Jena - Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde

Löbstedter Straße 68
07749 Jena
Deutschland

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