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Fördermöglichkeiten für Auszubildende

In der Zeit Ihrer ausbildung werden Sie je nach Art der gewählten ausbildung und ausbildungsregion mehr oder weniger Lohn erhalten. Um finanziell dennoch ausreichend versorgt zu sein, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen.

Auch wenn Sie befürchten, Ihre ausbildung nicht beenden zu können und sich inhaltliche Probleme ergeben, können Sie und Ihr ausbildungsbetrieb Unterstützung beantragen. Möglichkeiten der Unterstützung bieten das BAföG sowie ausbildungsförderungen nach SGB III.

Wenn Sie aus dem Ausland stammen, ist die Gewährung von Fördermitteln neben den allgemein gültigen Voraussetzungen abhängig von Ihrem Herkunftsland und Ihrem Aufenthaltsstatus.

Auszubildende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und ihre ausbildung nicht selbst bzw. durch die Unterstützung Sorgeberechtigter finanzieren können, sind gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig.

Rahmenbedingungen

BAföG-Leistungen bestehen zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die Gewährung von BAföG-Leistungen erfolgt nur während der Regeldauer der ausbildung.

Die Weiterbewilligung während der ausbildung ist an Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme gebunden.

Spätestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden. Eine Ratenzahlung ist möglich. Der zu erstattende Betrag ist niedriger, wenn Sie Ihren ausbildungsabschluss besonders schnell oder gut erreichen oder wenn Sie die Rückzahlung in einer Summe leisten.

BAföG-Leistungen beantragen Sie beim Amt für ausbildungsförderung am Ort der ausbildungsstelle bzw. an Ihrem Wohnort.

Förderfähige ausbildungen

Förderungsfähig ist der Besuch einer Berufsfachschule oder Fachschule, die keine Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung fordert und in einem mindestens 2-jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt.

BAföG-Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie eine Fach- und Fachoberschule besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Aufnahmevoraussetzung festlegt.

Ebenso förderungsfähig ist der Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs sowie Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Dasselbe gilt für alle Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr).

Wenn Sie eine duale ausbildungen durchlaufen, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dasselbe gilt für den Besuch der Berufsschule.

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die Ihnen als voller Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt wird. BAB muss also nicht zurückerstattet werden.

Rahmenbedingungen

Voraussetzung für den Erhalt von BAB ist eine finanzielle Bedürftigkeit sowie eine entsprechend weite Entfernung zwischen der ausbildungsstätte und dem eigenen Elternhaus, so dass Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Auszubildende, die älter als 18 Jahre oder verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben. Weitere Ausnahmen gelten für Auszubildende, die aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können sowie Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

Förderfähige ausbildungen

Gefördert wird in der Regel die erste Berufsausbildung. Förderfähig sind ausbildungen in staatlich anerkannten Berufen, sowohl im dualen System als auch im Schulberufssystem.

Auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses können mit BAB unterstützt werden.

Gleiches gilt für Maßnahmen, die mit einem berufsbildendem Praktikum verbunden sind. Unter bestimmten Bedingungen kann eine ausbildung im Ausland mit BAB gefördert werden.

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ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die sich in einer Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden.

Die Hilfen sollen es Berufseinsteigern ermöglichen, eine betriebliche Berufsausbildung aufzunehmen, fortzusetzen oder erfolgreich abzuschließen.

AbH bestehen in Form begleitenden Zusatzunterrichts durch erfahrene Fachkräfte und zusätzlicher Unterstützung durch Sozialpädagogen.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) dienen zur gezielten Berufsorientierung für Personen unter 25 Jahren.

Sie richten sich also vor allem an junge Menschen mit und ohne Schulabschluss, die entweder keine ausbildungsstelle gefunden haben, benachteiligt sind oder einen Migrationshintergrund haben.

Die Bildungsmaßnahme dauert etwa 10 Monate, wird von Bildungsträgern durchgeführt und kann individuell gestaltet werden. Sie dient zur Orientierung zwischen möglichen Berufen und bietet auch praktische Elemente wie z.B. betreute Betriebspraktika.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

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Mit der Assistierten ausbildung (AsA) können Auszubildende und ausbildungsbetriebe vor und während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden.

Ziel ist der erfolgreiche ausbildungsabschluss. Der Betrieb kann Hilfestellung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der ausbildung und der Begleitung im Betriebsalltag erhalten.

Wer Schwierigkeiten beim Erreichen des Berufsabschlusses erkennt, kann sich von der Bundesagentur für Arbeit auf dem Weg durch die ausbildung begleiten lassen.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

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Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Unternehmen haben im Rahmen einer EQ die Möglichkeit, Interessenten an eine ausbildung im Betrieb heranzuführen. Sie lernen die künftigen Auszubildenden und ihre beruflichen Leistungen in einem Langzeitpraktikum von 6 bis 12 Monaten kennen.

Eine Antragstellung ist vorab bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erforderlich. Inhalte der EQ und Höhe der Vergütung müssen vertraglich festgelegt werden.

Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten. Die Arbeitsagentur erstattet einen Teil der Vergütung zuzüglich eines Anteils vom Sozialversicherungsbeitrag.

Die Absolventen bekommen ein IHK-Zertifikat, welches den Übergang in eine spätere ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert. Sechs Monate der EQ können auf eine nachfolgende ausbildung angerechnet werden.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

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5 Schritte zur beruflichen ausbildung

  • Hobbys
  • besondere Interessen und Fähigkeiten
  • Vorkenntnisse
  • ...
  • Berufsberatung
  • ausbildungsmessen
  • eigene Recherche
  • ...
  • verschiedene Berufe ausprobieren
  • eigene Erwartungen prüfen
  • Kontakte knüpfen
  • Ist der Beruf so, wie ich ihn mir vorgestellt habe?
  • ...
  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Betrieben
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen
  • ...