#6690-2021

Beschreibung des Mangels

Ein Beispiel für das Abstellen von E-Rollern im Wohngebiet.
Besonders im Bereich um den Nettomarkt, um den Kreuzungsbereich Drackendorfer Strasse und Erlanger Allee werden immer wieder Roller mitten auf Fusswegen abgestellt. Häufig auch mehrere nebeneinander direkt an Ampelanlagen. Für Kinderwagen und Rollatoren schwierig vorbei zu kommen.
Hier sollte die Verwaltung auf die Betreiber Tier und Bird einwirken, damit sich das ändert.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.880302625085, 11.629672050476

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem von Ihnen gemeldeten Anliegen, liegt leider kein Mangel vor. Grundsätzlich können die E-Scooter – außer in den Verbotszonen am Saaleufer – innerhalb der Stadt überall unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Hier sind wir für das umsichtige Mitdenken aller Nutzer dankbar. Dies ist auch entsprechenend in den Nutzungsbedingungen des Anbieters hinterlegt.

https://tier-eu.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/76000016667-wie-und-wo-kann-ich-parken-

Ihr Mängelmelder-Team

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6792-2021, die neue ID ist: #6690-2021.

Kommentare

Was ich mitbekommen habe werden Roller schön in Reih und Glied von den Mitarbeitern der Firmen selber so auf Gehwegen positioniert, das die Wege blockiert werden. Gerne in der Nähe von Haltestellen oder auch schulen.
Und dann ist die schon ein Mangel dem das Ordnungsamt nachgehen muß,wen dies mit voller Absicht passiert.

Auszug aus den o.g. Nutzungsbedingungen des Anbieters:

"Dein Parkplatz blockiert keine öffentlichen Wege, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Einfahrten oder Gebäudeeingänge jeglicher Art."

Der im obigen Foto gezeigte E-Scooter blockiert keinen öffentlichen Weg, da man problemlos vorbeigehen kann. Im Zweifelsfall können die Fußgänger auch auf die Straße ausweichen oder den Roller zur Seite stellen.

........... da ein Rollifahrer oder ein Kinderwagen nicht an Ihnen vorbeikommt und der Rollifahrer umkehren muss, da er nicht einfach auf die Straße fahren kann und sehbehinderte und blinde Menschen sehen die E-roller nicht und es kommt zu Stürzen. Die E-Roller gehören nicht auf den Bürgersteig. Dann sollte die Stadt die Nutzungsbedingungen ändern.

Dann sollte ggf. der Anbieter seine Nutzungsbedingungen klarer formulieren.

Das ist hier nicht die erste Beschwerde bezüglich dieser Abstellpraxis. Hier wäre durchaus schon mal, seitens der Stadt, ein Hinweis an den Anbieter geboten. Offensichtlich haben die Nutzer ein anderes Verständnis für "gegenseitige Rücksichtnahme".

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