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Kuriose Dinge aus dem Beitragsrecht (1): Die abgerissene Zufahrt zum Wohnhaus in Sachsen! – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Kuriose Dinge aus dem Beitragsrecht (1): Die abgerissene Zufahrt zum Wohnhaus in Sachsen!

Verwaltungsirrsinn - Gemeinde reisst einzige Zufahrt Zufahrt zu Wohnhaus ab - Abbildung © Bild.de 2015
Artikel aus BILD-Online vom März 2015 – Abbildung © Bild.de

Aus Leipzig wird berichtet: „Resigniert schaut Heike Martinovic (44) von ihrem Auto aus auf die andere Uferseite. Dort liegt ihr Heimatort Zöberitz (Saalekreis). Den kann sie aber nicht erreichen, weil die Gemeinde die einzige Zufahrt dorthin abgerissen hat. Seit Jahren bröckelte die in der DDR errichtete einzige Zufahrt zum Rittergut 1 vor sich hin, immer wieder fielen Steine von dem öffentlichen Bauwerk. Bis Ende Januar ein Laster der Müll abfuhr die Brücke befuhr und stecken blieb. Einen Tag später riss die Stadt die Ruine ab. Und schnitt den Bewohnern den Weg ab.“ (Den ganzen Artikel findet man HIER.)

Frau Martinovic beklagt sich in der BILD-Zeitung, Ausgabe Leipzig, dass man seit mindestens zwei Jahren mehrfach im Bürgeramt war und man auf den Zustand der Brücke aufmerksam gemacht hatte. Nichts sei passiert. Seit jedoch die Stadt den einzigen legalen Zugang zu ihrem Grundstück vernichtet habe, bliebe den Bewohnern und Firmenkunden nur die Möglichkeit einen Umweg über ein Privatgrundstück zu nehmen. Das sei, so die Dame, ein unhaltbarer Zu stand, denn wenn der Besitzer des Grundstücks auf seinen EIgentumsrechte beharren und z.B. sein Tor schließen sollte, dann habe man gar keinen Zugang mehr zum eigenen Grundstück.

Nach dem Zeitungsbericht habe Zöberitz reagiert und für der Bürgermeister der (für Zöberitz zuständigen) Stadt Landsberg verspricht, eine Lösung mit den betroffenen Grundstückseigentümern finden zu wollen, die dazu führen soll, den im Moment für alle Seiten unbefriedigenden Zustand zu beseitigen. Sicherlich sind mehrere Lösungen denkbar, jedoch keine, die darauf hinauslaufen werden, dass die notwendigen Straßen- und Bückenbauarbeiten für die Anlieger kostenlos sind. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge sind am Ende die realistischte Lösung, jedoch eine, die es mit sich bringt, dass endlich wieder die ersehnte Zufahrt zum Grundstück möglich sien wird.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Tobias N

    Während sich alle anderen einig sind, dass in so einer Zeitung nicht immer die Wahrheit steht und das ein oder andere Mal gegen den Pressekodex verstoßen wird, zitiert Herr Sauer fleißig seine Morgenlektüre. Ist übrigens so auch nicht erlaubt. (Oder hat die Stadt Jena an die Bildzeitung Lizenzgebühren für die Veröffentlichung gezahlt? Herr Sauer kann ja gerne hier die Genehmigung posten.) Sei’s drum. Herr Sauer „übernimmt“ ja gerne einmal unerlaubt Texte von anderen. http://lichtstadt.blogspot.de/2013/10/elke-zimmermann-wurde-niemals-eine_13.html oder https://heidrunjaenchen.wordpress.com/2015/02/10/ich-bin-die-fdp/ oder… )

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Tobias N, inzwischen sind mehr als 90 % aller Kommentare in diesem Blog zu Straßenbauträgen der Stadt Jena von Ihnen erstellt worden. Nun scheint es an der Zeit, Ihnen als Premium-Nuzer der Kommentarfunktion nahezulegen, Ihre Fragen zukünftig bitte direkt an die folgende E-Mailadresse stellen zu dürfen: tiefbau-stadtraum @ jena.de. Damit wird einerseits unsere Kommentarfunktion in diesem Blog entlastet und andererseits können so Ihre Anfragen, Meinungen und Ansichten direkt an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet werden. Aber sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur ernstgemeinte Fragen zum Beitragsrecht, die hinreichend begründet und klar gestellt werden, beantworten können. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass wir nach diesem Angebot auf Ihre Anfragen, Meinungen und Ansichten in diesem Blog nicht mehr antworten werden. Ihre Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena.

  2. Tobias N

    Lieber Herr Sauer,

    das ist ein öffentliches Forum, die Fragen sind außerdem nicht nur von privatem Interesse. Wer Blogs (beitragserhebung.jena.de – naja, hat eben nicht geklaptt?!) im Internet zur Verfügung stellt, muss eben auch darauf antworten. Außerdem hat der Dezernent ja genau das zugesagt. Nachzuhören in der Soundclond https://soundcloud.com/jenapolis/pennickental oder Nachzulesen in der Niederschrift des Stadtrates.

    MfG

    T. N.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Nutzer, bitte richten Sie ihre Frage/n direkt an die folgende E-Mailadresse: tiefbau-stadtraum @ jena.de. Ihre Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena.

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