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非正式的公民参与

非正式的公民参与(也称为 "自愿 "的公民参与)没有法律规定,但自由决定何时和如何进行公民参与。在非正式的公众参与中,公民被行政部门邀请参与,例如,当市中心的发展受到威胁或城市的流动性要被改善时。非正式的公众参与往往发生在规划过程的早期,当时仍有机会讨论和权衡各种想法和不同的规划变体。这可以是活动、在线对话机会、通道上的讨论亭或学校的研讨会。通常会有一个主持人或主持人,并使用创造性的方法来鼓励富有成效的讨论。

非正式参与的适用领域

在耶拿,原则上,凡是属于市议会和市长职权范围内的自身责任领域,都可以进行非正式的公民参与。因此,文化、社会事务、体育、住房、交通规划、城市规划等领域的各种议题都可以成为公民参与的内容。

如果公共利益或保护少数群体需要不公开,或者(例如由于法律框架条件)在项目中没有回旋余地,公民参与就不可能。因此,公民请愿或公民投票只有在属于个人行动范围的任务中才有可能。

关于非正式公民参与的适用范围的具体规定载于《公民参与规约》(BBS)。

非正式公民参与的重要因素解释如下。

这些准则是由行政部门、政治家和公民合作制定的,目的是将耶拿的公民参与的以往经验捆绑在一起。这为活跃的参与文化创造了基础,最终应表现为更多的(渴望)公民参与。对良好的公民参与的特点、公民参与可以实现的目标以及如何决定何时进行公民参与形成了共同的认识。

该准则应特别有助于年轻人的积极参与,即使他们还没有投票权或只是作为学生暂时居住在耶拿。在塑造耶拿的未来时,决不能缺少他们的观点。

耶拿是德国约40个城市之一,这些城市承担了先锋作用,并制定了公民参与的准则。公民参与不仅被视为一种要求,而且是城市未来生存能力的关键因素。如果耶拿市发展的重要决策是透明的,市民发现他们的想法在决策中得到了反映,那么他们对自己城市的认同感也会随之增强。

该准则将在2019年下半年进行评估。

Die folgenden Grundsätze sind Teil unserer Leitlinien und beschreiben, wodurch sich gute Bürgerbeteiligung in Jena auszeichnet. Sie dienen der Qualitätssicherung und sind gleichzeitig eine Grundlage für die Evaluation von Bürgerbeteiligung in Jena (siehe auch unter Downloads):

1. Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich ergebnisoffen.

Bürgerbeteiligung kann nur gelingen, wenn Ergebnisoffenheit garantiert ist. Zu Beginn einer jeden Bürgerbeteiligung wird darüber informiert, welche Gestaltungsspielräume bestehen und welche Entscheidungen bereits im Vorfeld getroffen wurden. Der Beteiligungsgegenstand ist eindeutig zu benennen sowie auch das Beteiligungsversprechen, also die Zusicherung, in welcher Weise die Sichtweisen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.

2. Bürgerbeteiligung, deren Ergebnisse und die nachfolgenden Entscheidungen werden transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Transparenz ist ein entscheidendes Kriterium für gute Bürgerbeteiligung. Die einzelnen Beteiligungsschritte werden von Beginn an öffentlich und nachvollziehbar dargestellt. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ergebnissen zeigt sich u. a. in Angaben darüber, wie die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und ausgewertet werden und wer darüber entscheidet, welche Vorschläge in der nachfolgenden Entscheidung berücksichtigt werden und welche nicht. Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden insbesondere dann gestärkt, wenn öffentlich begründet wird, warum Vorschläge nicht berücksichtigt werden.

3. Bürgerbeteiligung ist für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich.

Angebote der Bürgerbeteiligung sind für alle frei zugänglich und finden nicht hinter verschlossenen Türen statt. Sie sollen für jede interessierte Person erreichbar sein. Das kann durch eine Kombination verschiedener Angebote und Kommunikationskanäle (veranstaltungen vor Ort, Online-Angebote etc.) erreicht werden.

Aus methodischen Gründen kann eine exklusive Einladung in Einzelfällen gerechtfertigt sein (z. B. um ergänzend zu offenen veranstaltungen einen repräsentativen Ausschnitt der Bevölkerung zu erreichen, vgl. Methodenkoffer im Anhang der Leitlinien).

Schließlich ist auf eine barrierefreie Gestaltung der Bürgerbeteiligung zu achten, um Menschen mit Behinderungen die Mitwirkung so leicht wie möglich zu machen.

4. Bürgerbeteiligung soll die Vielfalt der Perspektiven fördern.

Allen Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit zur Mitgestaltung und politischen Teilhabe durch Bürgerbeteiligung gegeben, unabhängig von Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Religion, Einkommen und Staatsangehörigkeit. Mit geeigneten Beteiligungsmethoden soll Diskriminierung verhindert werden.
Gegebenenfalls werden bestimmte Bevölkerungsgruppen direkt aufgesucht und angesprochen, um ihre Sichtweisen einzubeziehen (z. B. wenn sie von einer Planung unmittelbar betroffen sind).

5. Bürgerinnen und Bürger können sich, soweit möglich, anonym beteiligen.

Solange es die Beteiligungsmethode zulässt (z. B. bei Online-Dialogen), soll eine anonyme Beteiligung ermöglicht werden, um die freie Meinungsäußerung zu erleichtern. Geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen (z. B. Online-Moderation), um einen Missbrauch von Anonymität zu verhindern oder zu erschweren. Nur in begründeten Fällen werden personenbezogene Daten erhoben, wobei deren weitere Verarbeitung und Auswertung nur in anonymisierter Form und im Einverständnis mit den Teilnehmenden stattfinden darf.

6. Auf die Beteiligung von jungen Menschen wird Wert gelegt.

Gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 15.05.2014 zur Umsetzung der kommunalen Strategie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Jena (StR-Nr. 14/2426-BV), wird auf die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in städtische Entscheidungen besonders Wert gelegt. Dabei sollen altersgerecht aufbereitete Informationen und angemessene Methoden verwendet werden, etwa um die Meinungsbildung in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Gerade weil Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters noch kein Wahlrecht besitzen und sich insofern nur eingeschränkt in den demokratischen Prozess einbringen können, sind sie bei der Gestaltung von Bürgerbeteiligung besonders zu berücksichtigen.

Das Jugendparlament übernimmt eine Schlüsselrolle und ist Ansprechpartner für Bürgerbeteiligungen, die mit Schülerinnen und Schülern im Bereich der 5. bis 13. Klasse geplant sind. Die studentische Partizipation soll u. a. durch die aktive Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der studentischen Selbstverwaltung sowie des Studierendenbeirates gefördert werden.

7. Bürgerbeteiligung wird rechtzeitig und öffentlich bekannt gemacht.

Nur wer von Bürgerbeteiligungsangeboten erfährt, kann mitmachen. Deshalb ist es wichtig, dass frühzeitig und öffentlich darauf aufmerksam gemacht wird. Texte sollen einfach und allgemein verständlich formuliert werden. Es sollen sowohl digitale (online) als auch Printmaterialien (offline) zur Bekanntmachung genutzt werden. Welche Methoden (z. B. Newsletter, Stadtteilzeitung, Webseite, soziale Medien, Plakate etc.) zur Bekanntmachung genutzt werden, soll im Rahmen eines Beteiligungkonzepts ausgeführt werden.

8. Bürgerbeteiligung wird durch eine neutrale Person moderiert.

Eine offene Dialogkultur, unterschiedliche Meinungen und der gleichberechtigte Austausch sind wichtig für gelingende Bürgerbeteiligung. Ist die Stadt oder die Stadtverwaltung in einem Beteiligungverfahren als Akteur mit eigener Interessenlage vertreten, soll darauf geachtet werden, dass eine neutrale Person als Moderator oder Moderatorin gewählt wird. Dies können beispielsweise externe professionelle Dienstleistende sein oder jemand aus einer anderen Abteilung der Verwaltung, der dafür besonders geschult wurde.

9. Bürgerbeteiligung braucht Ressourcen.

Damit Bürgerbeteiligung gelingt, bedarf es Ergebnisoffenheit, transparenter Entscheidungen, freiem Zugang, Vielfalt von Perspektiven, anonymer Beteiligung, Beteiligung von jungen Menschen, Bekanntmachung und einer neutralen Moderation.

Aber nicht nur das - durch Bürgerbeteiligung entstehen Aufwände, für die finanzielle und personelle Ressourcen benötigt werden. Für gelingende Bürgerbeteiligung ist es deswegen unerlässlich, die benötigten Ressourcen von vornherein einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.

所有公众比较感兴趣的市政项目都由行政部门尽早记录在项目清单中,并在互联网上公开。项目清单不仅明确了哪些项目计划由行政部门(或市政事业部门)进行非正式的公民参与,而且还可以额外鼓励哪些项目由公民进行非正式参与。最后,该清单还指出每个项目是否需要法律规定的正式公众参与。

项目清单会定期更新。如果行政部门的项目清单中已经规定了非正式的公众参与,那么公民就没有必要为这个项目建议公众参与。对于非正式公民参与的建议,正式的参与是否已经为市政项目所规定,并不重要。在前一种情况下,非正式的公众参与可以在正式的公众参与之外(通常在早期阶段)进行。在后一种情况下,非正式的公众参与也可以在没有正式公众参与的情况下进行。