Vor der wahl
Gewählt wird für das Jugendparlament in den ersten fünf Wochen des neuen Schuljahres. Die wahl wird dabei von Schülern (und Lehrern) die nicht zur wahl stehen, dem wahlvorstand, geleitet. Der wahlvorstand wird dabei von den Schülern der letzten wahlperiode unterstützt, wenn diese nicht zur Wiederwahl antreten. Jeder Schüler, der zum Zeitpunkt der wahl mindestens in der 8. Klasse ist und Mitglied des Jugendparlamentes werden möchte, kann sich nun bis eine Woche vor der wahl beim wahlvorstand als Kanditat melden. Damit kann man nun gewählt werden. In der letzten Woche vor den wahlen finden Veranstaltungen statt, bei denen sich die Kandidaten den Schülern vorstellen können.
Die wahl
Die wahlen sind nach den Grundsätzen "unmittelbar, frei, geheim und gleich" durchzuführen.
Bei den wahlen muss jedem Schüler die Möglichkeit gegeben werden, an den wahlen teilzunehmen. Um dies zu gewährleisten verläuft die wahl in der Regel über zwei Tage, an denen den Schülern die Möglichkeit gegeben wird, für ihren Favoriten abzustimmen. Sollte ein Schüler durch bestimmte Vorkommnisse, wie z.B. Wettbewerbe, schon vor dem wahltermin von seiner Abwesenheit wissen, so hat er die Möglichkeit, an der wahl per Briefwahl teilzunehmen. Wählen darf dabei jeder Schüler, der mindestens in der 5. Klasse ist.
Nach der wahl
Ist die wahl beendet, zählt der wahlvorstand die abgegebenen Stimmen aus und erstellt eine Liste mit den Kandidaten in der Reihenfolge ihrer erhaltenen Stimmen. Sollten zwei Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten haben, so entscheidet das Los über die Reihenfolge in der Liste. Nach dieser Liste werden die Kandidaten mit den meisten Stimmen Mitglieder des Jugendparlamentes. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen, dass ein Mitglied aus dem Jugendparlament ausscheidet, rückt der nächste Kandidat aus der Liste als Mandatsträger nach.
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