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Stadtauswärts ist der Gehweg meines Wissens lediglich für Radfahrer freigegeben und damit nicht benutzungspflichtig, also ist die Straße in diese Richtung schonmal die bevorzugte Verkehrsfläche für den Radverkehr.
Stadteinwärts ist zwar ein getrennter benutzungspflichtiger Radweg neben dem dann zu schmalen Gehweg angezeigt, allerdings entsprechen die zur Verfügung stehenden Flächen / Wegebreiten nicht den geltenden Verwaltungsvorschriften, erst recht nicht in Kombination mit der Radverkehrsfreigabe in der Gegenrichtung ohne Trennung der Verkehrsräume, sodass auch hier die Straße die sicherere Verkehrsfläche ist.

PS: 60 km/h sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht die garantierte Mindestgeschwindigkeit für kfz auf dieser Straße ;-)

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